Auszug aus Ziffer 3.1 Abs. 1 TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
"Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass den Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich gemacht wird [...] Die Betriebsanweisung ist [...] an geeigneter Stelle an der Arbeitsstätte - möglichst in Arbeitsplatznähe - zugänglich zu machen."
Betriebsanweisungen sind im öffentlichen Ordner "Arbeits- und Gesundheitsschutz" bereitgestellt. Die dort abgelegten Betriebsanweisungen werden regelmäßig von mir aktualisiert und mit neuen Betriebsanweisungen ergänzt. Sollte eine Betriebsanweisung benötigt werden, die bislang noch nicht in den Ordnern abgelegt wurde, so kontaktieren Sie mich gerne.
Bastian Schäfer
bastian.schaefer@tiho-hannover.de
0511-953 8100
(Ordner-Struktur als Navigation):
G:\tiho\Verwaltung\Arbeits- und Gesundheitsschutz\Betriebsanweisungen



