Betrieblicher Brandschutz
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss" (Gerichtsurteil OVG Münster 10A 363/86)“
Anlagentechnischer Brandschutz
Das Dezernat 4 ist für den anlagentechnischen Brandschutz zuständig.
Dies umfasst u. a.:
- Die Sicherstellung des störungsfreien Betriebs
- Die Betreuung, Bedienung und Instandsetzung von Brandmelde-, Entrauchungs- und Löschanlagen.
- Die Koordination von Ersatzmaßnahmen bei geplanten Außerbetriebnahmen von Brandmeldeanlagen.
Bei Fragen oder Problemen zu brandschutztechnischen Einrichtungen wenden Sie sich bitte direkt an
Dezernat 4 - Liegenschaften und Technik.
Brandschutzbeauftragter
AUFGABEN DES BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTEN
Die ausschließlich beratende und koordinierende Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten umfasst zum Beispiel folgende Positionen:
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Brandschutz
Bastian Schäfer
Tel.: +49 511 953-8100
Fax.: +49 511 953-82 7874
Mobil: +49 170 459 1755



