1. Das Personaldezernat der TiHo wertet regelmäßig (alle 2 Monate) aus, welche Beschäftigten in den letzten 12 Monaten ununterbrochen oder wiederholt insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren, und teilt dieses dem Integrationsteam mit.
  2. Der Erstkontakt mit der betroffenen Person erfolgt schriftlich über das Integrationsteam. Die/der Betroffene kann auch von sich aus Kontakt zum Integrationsteam oder einer Person seines Vertrauens aus dem Team aufnehmen.
  3. Wenn nach der schriftlichen Einladung Interesse an der Information zum BEM besteht, erfolgt nach schriftlicher Zusage die Kontaktaufnahme durch eine Person des Vertrauens aus dem Integrationsteam zur Aufklärung und Information über die Vorgehensweise. Das Gespräch wird vertraulich behandelt.
  4. Bei Interesse erfolgt daraufhin eine schriftliche Zusage der/des Betroffenen zur Einleitung des BEM-Verfahrens.
  5. Anschließend führt die Person des Vertrauens mit der/dem Betroffenen ein Gespräch zur Erfassung des Sachstandes.
  6. Danach wird das Integrationsteam benachrichtigt. Dieses erarbeitet nun mit der/dem Betroffenen zusammen die erforderlichen Maßnahmen und sorgt für die Durchführung. Die/der Betroffene kann zu jeder Zeit das Verfahren stoppen. Geeignete Maßnahmen können z.B. sein:
  • Technische Aus- und Umrüstung des Arbeitsplatzes
  • Hilfe bei persönlichen Problemen
  • Veränderung räumlicher Umgebung
  • Änderung des Arbeitsablaufs
  • Sensibilisierung des personellen betrieblichen Umfeldes
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsklimas
  • Veränderungen der Arbeitszeit nach Lage und Umfang
  • Inhaltliche Änderungen der Art der Beschäftigung
  • Fähigkeitsgerechte Qualifizierung

Ablaufschema