Das BEM können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Beamtinnen und Beamten (im Folgenden: Beschäftigte) der TiHo, die innerhalb der letzten 12 Monate 6 Wochen und länger ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren, in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können auch Beschäftigte, die weniger als 6 Wochen/Jahr erkrankt sind, das BEM in Anspruch nehmen, um die Ziele zu erreichen.



