Alle aus dieser Vereinbarung resultierenden Maßnahmen erfolgen unter Wahrung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) bzw. der landesdatenschutzrechtlichen Reglungen. Wenn personenbezogene oder personenbeziehbare Daten an Dritte weitergegeben werden, ist die/der Betroffene darüber aufzuklären und die schriftliche Einwilligung einzuholen. Erhobene Daten dürfen ausschließlich für die in der Vereinbarung genannten Ziele des BEM verwendet werden. Zu anderen Zwecken ist ihre Verwendung untersagt. Gesundheits- und Krankendaten werden deshalb ausschließlich durch den Betriebsarzt aufbewahrt. Dokumentationen über den Integrationsverlauf werden in der Personalabteilung, getrennt von der Personalakte aufbewahrt. 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens werden die Akten vernichtet.