Hier finden Sie Hinweise bzw. eine Checkliste bei Verkauf/Inzahlungnahme von Gebrauchtgeräten an Unternehmen
Hinweis: Verkauf an Endverbraucher (Privatverkäufe) vermeiden, da hier besondere Gewährleistungsbedingungen gelten. Bitte immer vorher Kontakt zum Justiziariat (Frau Riebe, Tel. 8073) aufnehmen.
1. Bestehen irgendwelche spezifischen Bestimmungen zur Verwendung und ggf. Rückgabe (z.B. Finanzierung durch DFG oder andere Geldgeber)?
- Verkauf unter Beachtung der Regelungen des jeweiligen Mittelgebers
2. Sind Gefahrstoffe/radioaktive Stoffe (z.B. bei bildgebenden Geräten) betroffen?
- Rücksprache mit der Stabsstelle Abfallwirtschaft und Umweltschutz halten
3. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:
- Ermittlung des Restbuchwertes, ggf. Nachfrage in der Anlagenbuchhaltung
- Verkaufspreis soll mind. Höhe des Restbuchwertes betragen
- Sofern ein Marktpreis für den Gegenstand existiert, ist eine Veräußerung unterhalb dieses Preises unzulässig; Ausnahmen hiervon sind in begründeten Fällen ausschließlich mit Zustimmung der/s Beauftragten für den Haushalt zulässig.
4. Vertrag unter Ausschluss der Gewährleistung schließen (Muster siehe Anlage)
- 1 Ausfertigung des Vertrags zusammen mit dem ausgefüllten Formular „Veränderungsmitteilung Anlagevermögen“ an die Anlagenbuchhaltung senden, damit das Gerät aus dem Bestand gebucht werden kann



