FAQ des Einkaufs

EU-Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben

Ab dem 01.01.2026 gelten neue Schwellenwerte für die europaweite Vergabe öffentlicher Aufträge: 

bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen:         216.000,00Euro
bei Bauaufträgen:                                       5.404.000,00Euro.

Alle Schwellenwerte sind Nettobeträge und gelten für die nächsten zwei Jahre. 

Sollten in Ihrer Einrichtung Beschaffungen mit einem Volumen dieser Größenordnung geplant sein, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit der Stabsstelle Einkauf bzw. dem Dezernat Liegenschaften und Technik in Verbindung zu setzen, da in diesem Fall eine europaweite Ausschreibung durchgeführt werden muss. Ein solches Verfahren ist streng geregelt und nimmt unter Einhaltung aller Fristen mindestens einen Zeitraum von ca. 3 – 4 Monaten in Anspruch.