Das Sachgebiet "Haushalt und Drittmittelbewirtschaftung" verwaltet alle der Hochschule zur Verfügung stehenden Mittel durch Budgetierung, Anforderung und Abrechnung gegenüber dem Land Niedersachsen und einer Vielzahl von Drittmittelgebern.
Drittmittel können in folgenden Formen zugewendet werden:
Antrags- und Auftragsforschung
Für Fragen zur organisatorischen und finanziellen Abwicklung von Drittmitteln der Antrags- und Auftragsforschung wenden Sie sich bitte an die Beschäftigten der Drittmittelabteilung.
Beratung im Zusammenhang mit der Antrags- und Auftragsforschung erhalten Sie auch im Bereich Service für Forschende.
Spenden
Spenden sind Geld- oder Sachzuwendungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 52, Abs. 2, Nr. 1 Abgabenordnung. Motiv des Gebers ist ausschließlich die Förderung der Einrichtung. Der Spender erhält keine Gegenleistung.
Die Annahme von Spenden ist zulässig, wenn kein Anschein für eine mögliche Beeinflussung bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zu befürchten ist.
Spenden ab 100 Euro sind unter Verwendung des Formulars Spendenanzeige bei der Verwaltung anzuzeigen.
Bei Spenden ab einem Wert von 1.000 Euro entscheidet das Präsidium über die Annahme.
Bei Spenden zur Förderung von Hochschulaufgaben ab dem Wert von 300 Euro ist dem/der Zuwendungsgeber/in auf dessen Verlangen für steuerliche Zwecke eine Zuwendungsbestätigung gemäß §10 b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) über die Höhe der Zuwendung auszustellen. Die Bestätigung darf nur für Zuwendungen für wissenschaftliche Zwecke ausgestellt werden aber keinesfalls für Mittel, die für die Durchführung eines Forschungsauftrages bestimmt sind. Die Bescheinigung wird erst nach der Vereinnahmung der zugewendeten Geldsumme oder dem Übergang der Sachzuwendung in das Eigentum der TiHo ausschließlich durch die Stabsstelle Fundraising und Alumniarbeit ausgestellt.
Bei Fragen zur organisatorischen und finanziellen Abwicklung von Drittmitteln aus Sponsoring wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle für Fundraising und Alumniarbeit.
Sponsoring
Unter Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder einer geldwerten Leistung durch eine juristische oder natürliche Person mit wirtschaftlichen Interessen zu verstehen. Der Sponsor verfolgt neben dem Motiv zur Förderung der Einrichtung auch andere Interessen. Dem Sponsor kommt es auf seine Profilierung in der Öffentlichkeit über das gesponserte Produkt an. Die Gegenleistung ist werblicher Natur.
Sponsoring ist immer mit einer Gegenleistung verbunden (z.B. Nennung des Sponsors, Auslegen von Flyern), es kommt jedoch nicht auf die Angemessenheit der Gegenleistung in Bezug auf die Leistung an.
Sponsoring ist unter Verwendung des Formulars Drittmittelanzeige bei der Verwaltung anzuzeigen.
Bei Sponsoringeinnahmen ab einem Wert von 1.000 Euro entscheidet das Präsidium über die Annahme.
Für Sponsoringverträge ist regelmäßig die Schriftform zu wählen. Sollte ein schriftlicher Vertrag im Einzelfall (bis 500 €) nicht abgeschlossen werden (können), so ist hierüber ein Vermerk zu fertigen.
Weitere Informationen und Formulare zum Sponsoring von Veranstaltungen erhalten Sie im Bereich Veranstaltungswesen.
Bei Fragen zur organisatorischen und finanziellen Abwicklung von Drittmitteln aus Sponsoring wenden Sie sich bitte an die Beschäftigten der Drittmittelabteilung.
Teilnahmebeiträge für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind mit Hilfe des Veranstaltungsmeldebogens bei der Verwaltung anzuzeigen.
Für Veranstaltungen im Rahmen der wirtschaftichen Tätigkeit muss zusammen mit dem Veranstaltungsmeldebogen eine Vollkostenkalkulation vorgelegt werden, die sämtliche direkten und indirekten Kosten der Veranstaltung berücksichtigt. Neben der Finanzierung der Teilnehmergebühren ist eine Teil- oder Vollfinanzierung durch Sponsoringgelder zulässig.
Ist eine kostendeckende Durchführung der Veranstaltung nicht möglich, ist von der Durchführung der Veranstaltung abzusehen.
Weitere Informationen und Formulare zum Veranstaltungswesen erhalten Sie im Bereich Veranstaltungswesen.
Fremdfinanzierte Dienstreisen und kostenlose Teilnahme an Workshops, Kongressen und Tagungen
Weitere Informationen und Formulare zur Übernahme von Kosten durch Dritte im Zusammenhang mit Dienstreisen erhalten Sie im Bereich Antikorruption.
Haushalt
- Budgetierung und Abruf der Finanzhilfe
- Budgetierung und Abrechnung der Studienqualitätsmittel
- Berechnung und Zuweisung der Mittel für Forschung und Lehre
- Durchführung des Haushaltsabschlusses
- Betreuung des SAP-Moduls PSM
- finanzielle Abwicklung von Großgeräten und Baumaßnahmen
Drittmittel
- administrative Verwaltung und Abwicklung von Drittmitteln
- Prüfung von Anträgen, Mittelanforderungen/Rechnungen und Verwendungsnachweisen
- Budgetierung der zur Verfügung stehenden Drittmittel
Drittmittel sind öffentliche und private Zuwendungen aus einseitig verpflichtenden oder gegenseitigen Verträgen, die der TiHo allgemein oder zweckgebunden zusätzlich zum Haushalt zur Verfügung gestellt werden sowie alle geldwerten Vorteile, die die Hochschule zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält.
Die Grundsätze für die Vereinnahmung und Verwendung von Drittmitteln sind in der Drittmittelrichtlinie sowie in der Antikorruptionsrichtlinieder Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover festgelegt.
Formulare finden Sie hier.
Dezernent
Zuständigkeiten
Reisekostenabrechnungen
Sachgebietsleitung - Verwaltung Mittel F+L, DL, Investitionen / Finanzielle Abwicklung von Drittmittelprojekten: EU, EFRE, MWK /COFONI, Studienqualitätsmittel / Anordnungsbefugnisse - Betreuung SAP-Modul PSM
Finanzielle Abwicklung von Drittmittelprojekten: DFG und Graduiertenkolleg, DAAD, Stiftungen
Finanzielle Abwicklung von Drittmittelprojekten: Bundesministerium, andere Bundesministerien (ohne OE 14 - OE 23)
Finanzielle Abwicklung von Drittmittelprojekten: Nds. Landesmin., andere Landesmin., Spenden/Sponsoring, Berufungsmittel, Fortbildungen, BEST-VET, Nutzungsentgelte
Finanzielle Abwicklung von Drittmittelprojekten: Auftragsforschung, zweckfreie Drittmittel, EIP, Vereine/Verbände, Sonstige Mittelgeber, Bundesministerium und andere Bundesministerien (OE 14 - OE 23), Steuer
Prozessdarstellungen
Die Prozessteile werden den einzelnen Bereichen und Rollen zugeordnet:
Ausgehend von einem Start-Event/-Ereignis
gelangt man über Aktivitäten und Teil-Prozesse
und Zwischen-Events/-Ereignisse
zum End-Event.
Im Ablauf können Verzweigungen auftreten:
Die Prozessteile können um Datenobjekte und Datenspeicher ergänzt werden:
Grafische Darstellung des IST-Prozesses Antragsforschung
Übersicht Antragsforschung
Skizzenphase
Der Teilprozess „Skizzenphase“ ist wenig standardisiert und weicht u.a. je nach Mittelgeber ab. Auf die Darstellung dieses Teilprozesses wurde daher vorläufig verzichtet.
Antragsphase
Durchführungsphase
Abschlussphase
Grafische Darstellung des IST-Prozesses Auftragsforschung
Kontakt
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Dezernat Finanzen
Bünteweg 2, Gebäude 260 (TiHo-Tower)
30559 Hannover
Tel.: +49 511 953-60
Wegbeschreibung
Navi-Adresse: Bünteweg 2, 30559 Hannover
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Vom Hauptbahnhof mit den U-Bahn-Linien 1 (Richtung Laatzen/Sarstedt), 2 (Richtung Rethen) oder 8 (Richtung Messe/Nord) zwei Stationen bis zum Aegidientorplatz fahren. Am Aegidientorplatz umsteigen und mit der Linie 6 (Richtung Messe/Ost) bis zur Haltestelle Bünteweg/Tierärztliche Hochschule fahren. Die Haltestelle befindet sich direkt vor dem Verwaltungsgebäude (TiHo-Tower, Bünteweg 2) der Hochschule.
Anreise mit dem Auto
von Norden/Westen/Osten
Auf dem Messeschnellweg (A37) Richtung Süden (Messe) fahren und an der Ausfahrt Bult den Schnellweg verlassen. Danach links abbiegen und dem Straßenverlauf Richtung Bemerode folgen. Der Bünteweg zweigt hinter der Eisenbahnunterführung nach links ab. Der TiHo-Tower befindet sich an der Ecke Bemeroder Straße/Bünteweg.
von Süden
Auf dem Messeschnellweg (A37) Richtung Celle an der Ausfahrt Bult rechts Richtung Bemerode abbiegen. Der Bünteweg zweigt hinter der Eisenbahnunterführung nach links ab. Der TiHo-Tower befindet sich an der Ecke Bemeroder Straße/Bünteweg.



