Warum ist es wichtig, auf Mängel hinzuweisen?
Mit einer Gefährdungsanzeige werden die vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmenden gegenüber der/dem Arbeitgebenden erfüllt, auf Gefährdungen und mögliche Qualitätsmängel hinzuweisen. Obendrein sichert sich die/der Anzeigende juristisch ab.
Beschäftigte müssen im Rahmen ihrer arbeitsvertraglichen Nebenpflichten ihrem Arbeitgeber unmittelbare Gefahren für die Sicherheit ihrer Arbeit mitteilen. Dabei kann es sich zum Beispiel um organisatorische Mängel bei der Personalplanung oder das Überschreiten der zulässigen Arbeitszeiten handeln. Beides führt dazu, dass die Beschäftigten immer größeren Arbeitsbelastungen ausgesetzt sind. Gefährliche Fehler bei der Erledigung der Arbeitsaufgaben schleichen sich in Überlastungssituationen leichter ein.
Die/der Arbeitgebende hat eine Fürsorgepflicht
Sie/Er muss die Gefährdungen im Betrieb so gering wie möglich halten. Dieser Verpflichtung kann die/der Arbeitgebende allerdings nur gerecht werden, wenn er über die konkrete Situation an den Arbeitsplätzen informiert ist. Das erfolgt in der Regel durch direkte Ansprache der/des Vorgesetzten. Falls dieses noch nicht zum Erfolg führt, bedarf es der Meldung durch die Beschäftigten an die Hochschulleitung mittels einer Gefährdungsanzeige. Dies schafft ggfs. weitere Möglichkeiten zur Abhilfe und gibt juristische Sicherheit für die Betroffenen.
Formulare und nützliche Hinweise zur Erstellung einer Gefährdungsanzeige
Gefährdungsanzeige (Formular zum Ausdrucken)
Gefährdungsanzeige (Onlineformular)
Aktiv gegen Überlastung und Gefahren - die Gefährdungsanzeige (Informationsflyer Verdi)
Sprechzeiten
Sprechzeiten Bischofsholer Damm
Bischofsholer Damm:
Dienstag und Mittwoch
8:00 bis 11:30 Uhr
Telefon: +49 511 856-7481
Sprechzeiten Bünteweg
Bünteweg:
Im TiHo-Tower (Geb. 260) 7. Stock Zimmer 724/730/731
Montag bis Mittwoch
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Donnerstag und Freitag
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oder +49 511 953-8046
oder +49 511 953-8048
und nach Vereinbarung:
Tel. 8045 (B. Mendig)
Tel. 8046 (J. Scheler)
Tel. 8048 (G. Gutzmer, Vertretung für M. Engelke)



