Aufgaben der Suchtberatung:
- Information aller Beschäftigten
- Beratung und Unterstützung von Beschäftigten und deren Angehörigen in Suchtfragen
- Unterstützung bei der Lösung von Problemen, die in Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum oder nicht stoffgebundenen Abhängigkeiten stehen
- Begleitung von Veränderungsprozessen, Unterstützung vor, während und nach einer Therapie mit dem Ziel, die Eigenverantwortung von Betroffenen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe zu stärken
- Kooperation mit Beratungsstellen und therapeutischen Einrichtungen
- Unterstützung von Personen, die mit Führungsaufgaben betraut sind, beim Umgang mit betroffenen Beschäftigten
Die Beratung richtet sich an
Betroffene, z. B:
- Beschäftigte mit stoffgebundenen Abhängigkeiten wie z.B. Alkohol, Medikamente, Rauchen, illegalen Drogen
- Beschäftigte mit Ess-Störungen
- Beschäftigte mit nicht stoffgebundenen Abhängigkeiten wie z.B. Spielsucht, Arbeitssucht, Mediensucht (Internetsucht, Computersucht, Handysucht, Fernsehsucht...)
Angehörige, Partner/innen und Freunde sowie an Kolleg/innen,
die sich wegen des Suchtmittelkonsums, der Ess-Störung oder der auffälligen Verhaltensweisen eines anderen Beschäftigten Sorgen machen oder sich davon gestört oder beeinträchtigt fühlen.
Personen, die mit Führungsaufgaben betraut sind



