Senatswahl: Studierendengruppe

Jedes Jahres im Januar sind die Studierenden aufgerufen, ihre Vertretung für den Senat zu wählen – anders als die Vertretungen der Beschäftigten, die jeweils für zweijährige Amtszeiten gewählt werden.

Grafik, die zwei Arme zeigt, die Stimmzettel in eine Wahlurne werfen.
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Ab der Senatssitzung im April werden Lotta Henni Truyen und Oliver Kirsch die Interessen der Studierenden im Senat vertreten. Für Truyen ist es die dritte Amtszeit, für Kirsch die erste. Als Nachrückende wurden Julia Bodemer, Corinna Karl, Claire-Charlotte Wickensack, Jette Mueller, Kerstin Gruhle, Anna-Charlotte Weberling gewählt. Von den insgesamt 2169 Wahlberechtigten nutzten 165 Studierende ihr Stimmrecht.

Die Wahl kann gemäß § 21 Abs. 1 der Wahlordnung der TiHo durch schriftlichen Einspruch, der die Gründe angeben muss, bis Mittwoch 19. Januar 2022 angefochten werden. Der Einspruch kann dabei nicht mit der Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses begründet werden und ist in oben genannten Frist bei der Wahlleitung im Wahlbüro, TiHo- Tower Raum 615/617, einzulegen.

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