SARS-CoV-2-Schnelltests für TiHo-Beschäftigte

Die angekündigten SARS-CoV-2-Schnelltests sind eingetroffen und werden an die Geschäftszimmer der Einrichtungen ausgeliefert. Sie stehen ab der 14 KW zur Verfügung.

Bereitgestellt werden die Tests von der Landesregierung. Damit verbunden ist die Auflage, die Tests ausschließlich Beschäftigten zu Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten müssen sich zudem in Präsenz am Arbeitsplatz befinden. Jeder Beschäftigte vor Ort erhält einen Test pro Woche. Die Ausgabe und die Ergebnisse der Tests müssen für das Land als Geldgeber dokumentiert werden. Dafür erhält jede Einrichtung zusammen mit den Tests eine Liste mit den aktuellen Beschäftigten, an die die Tests herausgegeben werden sollen. Für gegebenfalls andere anwesende Personen wie Studierende werden leider keine Tests zur Verfügung gestellt. Alle Beschäftigten, die einen Selbsttest durchführen, müssen ein Dokumentationsblatt mit Datenschutzhinweisen ausfüllen und der Person, die an ihrer Einrichtung die Schnelltest ausgibt, aushändigen.

Am sinnvollsten ist es, den Test zu Wochenbeginn und morgens zum Arbeitsbeginn vor Ort durchzuführen. Die Testzeit ist Arbeitszeit.

Bitte achten Sie darauf, während des Tests und während der Dokumentation die AHA-Regeln einzuhalten. Auch bei einem negativen Testergebnis sind die AHA-Regeln unerlässlich und weiterhin ein wichtiges Mittel im Kampf gegen die Pandemie.

Die Entsorgung der Verpackungsmaterialien und aller Testbestandteile erfolgt entsprechend einer RKI-Empfehlung über den Restmüll.