Maskenpflicht an der TiHo endet

Frau mit medizinischer Maske und Coronavirus
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In der kommenden Woche endet am 31. Januar die Gültigkeit der Niedersächsischen Absonderungsverordnung. Außerdem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angekündigt, dass zum 2. Februar die bundesweit gültige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung auslaufen soll. Der Senat und das Präsidium der TiHo haben in ihren Sitzungen am 24. Januar beschlossen, dass damit auch die verpflichtenden Corona-Schutzmaßnahmen an der TiHo enden. So entfällt ab Mittwoch, den 1. Februar 2023 innerhalb der TiHo die Pflicht zum Schutz vor SARS-CoV-2 eine Atemschutzmaske zu tragen. Da Arbeitgeber keine Coronatests mehr anbieten müssen, wird das Angebot der kostenfreien Tests ebenfalls auslaufen. Die Einrichtungen können aber noch die restlichen Vorräte ordern.

Mit dem Ende der Niedersächsischen Absonderungsverordnung endet auch die 5-tägige Quarantäne-Pflicht. Bitte verhalten Sie sich, wenn Sie sich mit einem Atemwegserreger infiziert haben, aber auch künftig verantwortungsvoll, tragen zum Schutz Ihrer Mitmenschen eine Atemschutzmaske und arbeiten, sofern Sie arbeitsfähig sind und es ihr Tätigkeitsfeld erlaubt, im Homeoffice.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre tatkräftige Unterstützung in den vergangenen drei Jahren! Die Corona-Pandemie hat viele von uns auf verschiedene Arten arg beansprucht. Ohne Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken wäre die TiHo nicht so gut durch diese Zeit gekommen.