Der oben genannte Änderungstarifvertrag sieht zum 1. Januar 2021 in folgenden Bereichen Änderungen vor:
Änderung der Tarifmerkmale der Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik (Anlage A Teil II Abschnitt 11)
Beschäftigte in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis bleiben für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert, das heißt eine Höhergruppierung erfolgt nicht automatisch.
Ergibt sich in den oben genannten Fällen eine höhere Entgeltgruppe, sind Beschäftigte auf Antrag neu einzugruppieren. Der schriftliche Antrag muss bis zum 31. Dezember 2021 bei der Dienststelle vorliegen und wirkt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Nachträgliche Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nachdem nun die Durchführungsbestimmungen des Ministeriums für diesen Bereich vorliegen, werden die Beschäftigten des Personaldezernats die betreffenden Beschäftigten über die mögliche Änderung ihrer Eingruppierung persönlich schriftlich informieren.
Falls Sie keine Information bekommen, aber der Meinung sind, dass auch Sie von den Änderungen betroffen sein könnten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihre zuständige Personalsachbearbeiterin.



