Der Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung ist ein grundlegender Bestandteil des Schutzes der Menschenrechte. Niemand darf unter irgendeinem Vorwand diskriminiert werden. Das garantiert Artikel 14 der Europäischen Menschrechtskonvention, gestärkt durch das Protokoll Nr. 12 der Konvention.
Das Datum erinnert an den 17. Mai 1990, an dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschloss, Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel für Krankheiten und gesundheitliche Probleme zu streichen. Damit war es nicht mehr möglich, sich auf scheinbar medizinische oder wissenschaftliche Begründungen zu berufen, um homosexuelle oder bisexuelle Menschen zu diskriminieren.
Konsequente Aufklärung diesbezüglich ist heute wichtiger denn je, um im Angesicht zunehmender kultureller und sozialer Vielfalt gegenseitige Berührungsängste und Vorurteile abzubauen. Die TiHo steht für einen stetigen internationalen wissenschaftlichen Austausch, für Austauschprogramme zwischen in- und ausländischen Studierenden und Mitarbeitenden, für gelebte Vielfalt und Diversität. Während Ausgrenzung per definitionem an bestehenden Grenzen festhält, um das Unbekannte außen vor zu halten, erwachsen aus einer multikulturellen Kultur der Offenheit grenzenlose neue Ideen, Projekte und Möglichkeiten.



