Verfahren zur Krank- und Gesundmeldung ändert sich

Zukünftig müssen sich Beschäftigte über ein Formular im Intranet krank und wieder gesund melden.

Infobild zum neuen digitalen Verfahren zur Krank- und Gesundmeldung

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Die Papiermeldung, der "gelbe Schein", entfällt damit. Die Änderungen sind so umfassend, dass Arbeitgeber dafür ihre internen Abläufe anpassen müssen. Die TiHo hat darum in den vergangenen Wochen ein Verfahren erarbeitet, das es für alle so einfach wie möglich machen soll, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Auch nach dem neuen Verfahren müssen sich Beschäftigte zukünftig weiterhin bei ihrem Arbeitgeber arbeitsunfähig melden. Sie melden sich also wie bisher bei Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten oder im Geschäftszimmer - je nach der internen Regelung Ihrer Einrichtung. Seit dem 1. Januar 2023 sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmende aber nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Stattdessen rufen Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) direkt bei der Krankenkasse ab. 

Ab Donnerstag, 15. Juni 2023 müssen alle TiHo-Beschäftigten das neue digitale Verfahren nutzen.

Informationsblatt zur Krank- und Gesundmeldung

Krankmeldung: Vor Dienstbeginn melden Sie sich bei Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten ab. Danach melden Sie sich über das neue digitale Verfahren krank, unter www.tiho-hannover.de/krank-gesund

Gesundmeldung: Mit Dienstantritt erfolgt eine Gesundmeldung unter www.tiho-hannover.de/krank-gesund

Um Sie hierbei bestmöglichst zu unterstützen, haben wir für Sie ein Informationsblatt, Fragen und Antworten, Anleitungen und ein Erklärvideo vorbereitet www.tiho-hannover.de/krank-gesund

Zusätzlich finden Sie auf der Seite unter Gut zu Wissen aktuelle Themen.

Tipp: Richten Sie sich einen Schnellzugriff auf Ihrem Handy ein Anleitung