Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Die Papiermeldung, der "gelbe Schein", entfällt damit. Die Änderungen sind so umfassend, dass Arbeitgeber dafür ihre internen Abläufe anpassen müssen. Die TiHo hat darum in den vergangenen Wochen ein Verfahren erarbeitet, das es für alle so einfach wie möglich machen soll, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Auch nach dem neuen Verfahren müssen sich Beschäftigte zukünftig weiterhin bei ihrem Arbeitgeber arbeitsunfähig melden. Sie melden sich also wie bisher bei Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten oder im Geschäftszimmer - je nach der internen Regelung Ihrer Einrichtung. Seit dem 1. Januar 2023 sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmende aber nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Stattdessen rufen Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) direkt bei der Krankenkasse ab.
Ab Donnerstag, 15. Juni 2023 müssen alle TiHo-Beschäftigten das neue digitale Verfahren nutzen.



