Gebührenordnung/Leistungsverzeichnis

Die Höhe der berechneten Entgelte bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen, im Rahmen einer Notfallversorgung nach dem Zweifachen bis Vierfachen des einfachen Satzes.

Das Entgelt wird innerhalb dieses Rahmens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, des Wertes des Tieres nach billigem Ermessen bestimmt.

Zusätzlich ist bei der Vorstellung von Notfallpatienten einmalig am Tag der Vorstellung ein Notfallzuschlag in Höhe von 50,- Euro (netto) in Rechnung zu stellen.

Kosten bei externer Beauftragung werden regelmäßig von der leistungserbringenden Stelle (z.B. Labor, Institut) in Rechnung gestellt. Der Klinik entstandene Kosten durch externe Beauftragungen werden mit einem Zuschlag für den erforderlichen Aufwand abgerechnet.

Bei Leistungen, die nicht im Entgeltverzeichnis aufgeführt sind, richten sich die Entgelte nach Sätzen, die für gleichwertige Leistungen gewährt werden.

Werden Patienten nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist aus der Klinik abgeholt, so ist die Klinik berechtigt, nach Ablauf der Frist den dreifachen Satz für die stationäre Unterbringung zu berechnen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.