Die Tierärztliche Ausbildung

Bayer Hörsaal

Die tierärztliche Ausbildung ist geregelt in der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TappV) - BGBl. 2006, Teil I, Nr. 38. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre und sechs Monate (11 Semester) gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 TAppV.

Sie umfasst folgende Prüfungen:

  • die tierärztliche Vorprüfung
    Vorphysikum = naturwissenschaftlicher Abschnitt und
    Physikum      = anatomisch-physiologischer Abschnitt
  • die tierärztliche Prüfung

 

Die tierärztliche Vorprüfung:

Die tierärztliche Vorprüfung besteht aus zwei Abschnitten, einem ersten naturwissenschaftlichen Abschnitt (Prüfungen nach dem 1. und 2. Fachsemester) und einem zweiten anatomisch-physiologischen Abschnitt (Prüfungen nach dem 3. und 4. Fachsemester).

Wissenschaftlich-theoretischer Teil der tierärztlichen Vorprüfung:  

Naturwissenschaftlicher Abschnitt der tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum) mit den Prüfungsfächern:

1. Physik einschl. der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes
2. Chemie
3. Zoologie
4. Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen

Die zugehörigen Lehrveranstaltungen werden im ersten Studienjahr angeboten. Bis zum Vorphysikum muss der Erwerb des „Kleinen Latinums“ oder die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus für medizinische Terminologie nachgewiesen werden.

Anatomisch-physiologischer Abschnitt der tierärztlichen Vorprüfung (Physikum) mit den Prüfungsfächern:

1. Anatomie
2. Histologie und Embryologie
3. Physiologie  
4. Biochemie
5. Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung

Die entsprechenden Lehrveranstaltungen werden im ersten und zweiten Studienjahr angeboten. Praktischer Studienteil der tierärztlichen Vorprüfung:

  •  70 Stunden auf einem Lehrgut über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung 

 

Die tierärztliche Prüfung:

Die tierärztliche Prüfung besteht aus 20 Prüfungen, die in den Semestern fünf bis elf stattfinden und nach dem 11. Fachsemester abgeschlossen sind. 

Wissenschaftlich-theoretischer Teil der tierärztlichen Prüfung:

1.  Tierhaltung und Tierhygiene 
2.  Tierschutz und Ethologie
3.  Tierernährung 
4.  Klinische Propädeutik
5.  Virologie
6.  Bakteriologie und Mykologie
7.  Parasitologie
8.  Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie
9.  Pharmakologie und Toxikologie
10. Arznei- und Betäubungsmittelrecht
11. Geflügelkrankheiten
12. Radiologie
13. Allgemeine Pathologie und spezielle pathologische Anatomie und Histologie
14. Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene
15. Fleischhygiene
16. Milchkunde
17. Reproduktionsmedizin
18. Innere Medizin
19. Chirurgie und Anästhesiologie
20. Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht

Die entsprechenden Lehrveranstaltungen werden überwiegend im dritten, vierten und fünften Studienjahr angeboten.

Praktischer Studienteil der tierärztlichen Prüfung:  

  • 150 Stunden (innerhalb von 4 Wochen) in einer kurativen tierärztlichen Praxis oder tierärztlichen Klinik, gem. §57 Abs.1 TAppV
  • 75 Stunden (innerhalb von 2 Wochen) in der Hygienekontrolle, Lebensmittelüberwachung und –untersuchung, gem. §55 Abs.1 TAppV 
  • 100 Stunden (innerhalb von 3 Wochen) in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Schlachthof), gem. §55 Abs.2 TAppV
  • 75 Stunden (innerhalb von 2 Wochen) im öffentlichen Veterinärwesen (Dienststellen der Veterinärverwaltung), gem. § 61 TAppV 
  • 700 Stunden (innerhalb von 16 Wochen) in einer kurativen tierärztlichen Praxis oder tierärztlichen Klinik; davon können bis zu 350 Stunden (8 Wochen) als Wahlpraktikum abgeleistet werden, gem. §57 Abs.2 TAppV

Dieser Praktische Studienteil wird überwiegend im fünften Studienjahr im Rahmen des Praktischen Jahres durchgeführt.