Zulassung in ein höheres Semester

Clinical Skills Lab Übung

Die Onlinebewerbung auf Zulassung in ein höheres Semester finden Sie am Ende dieser Seite

Bewerbungszeitaum für das SS 2024:            01.12.2023 bis 15.01.2024
Bewerbungszeitaum für das WS 2024/25:     01.06.2024 bis 15.07.2024

Insofern Unterlagen nach Fristablauf der Bewerbung noch nicht vorlagen, können diese im absoluten Ausnahmefall nach dem Abschicken der Bewerbung postalisch oder persönlich nachgereicht werden. Hierbei gelten dann folgende Fristen:

  • Bei einer Bewerbung zum Sommersemester: bis 15.03.
  • Bei einer Bewerbung zum Wintersemester: bis 15.09.

Ein Nachreichen von Unterlagen nach dieser Frist ist nicht mehr möglich.

Eine Bewerbung bzw. Zulassung auf ein höheres Fachsemester ist nur in das nächsthöhere Semester möglich. Rückstufungen sind ausgeschlossen!

Voraussagen über Zulassungschancen in höhere Semester sind nicht möglich.

Die Vergabe von freien Studienplätzen kann frühestens erfolgen, wenn für die hier eingeschriebenen Studierenden die Frist zur Rückmeldung sowie eine ausreichende Nachfrist für die Rückmeldung abgelaufen ist. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester wäre dies ab ca. Mitte März, zum Wintersemester ab ca. Mitte September möglich. Erst dann ist klar, wie viele der bisher eingeschriebenen Studierenden der Tiermedizin ihren Studienplatz nicht weiter nutzen wollen. Die Zulassungsbescheide für Bewerber/innen für ein höheres Fachsemester gehen deshalb in der Regel erst kurz vor oder kurz nach Vorlesungsbeginn des entsprechenden Semesters per Post raus.

Eine Zulassung zum dritten Fachsemester kann nur mit dem Nachweis über das Bestehen des Naturwissenschaftlichen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum) erfolgen. Voraussetzung zur Zulassung in das fünfte Fachsemester ist der Nachweis über das Bestehen des Anatomisch-physiologischen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum).

Die Anzahl freier Studienplätze ergibt sich aus der Differenz der eingeschriebenen Studierenden in dem betreffenden Fachsemester und der vorgegebenen Zulassungszahl für das erste Semester gemäß Verordnung über die Zulassungszahlen (ZZ-VO).
 
Bei freien Studienplätzen erfolgt die Zulassung gemäß § 6 Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHZG):
Danach sind Bewerber, die im Studiengang der Tiermedizin an einer anderen deutschen Universität/Hochschule oder eines anderen Mitgliedstaats der EU eingeschrieben sind oder waren, zunächst zu berücksichtigen.
Im Weiteren werden Bewerber, die mit deutscher Staatsangehörigkeit oder zulassungsrechtlich deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt, an einer Universität/Hochschule im Ausland (außerhalb EU) eingeschrieben sind oder waren, berücksichtigt - danach die Studienfachwechsler.
   
Erfahrungsgemäß steht an unserer Hochschule eine große Bewerberzahl einer eher geringen Anzahl von freien Studienplätzen gegenüber.

Infos zum Quereinstieg und Anrechnung von Vorstudienleistungen

Der Quereinstieg in ein höheres Semester setzt angerechnete Studien- und Prüfungsleistungen voraus. Dies ist möglich durch ein Auslandsstudium der Tiermedizin oder Leistungen und Prüfungen aus einem fachverwandten Universitätsstudiengang (z.B. Biologie, Agrarwissenschaften, Agrarbiologie). Die Anrechnung mindestens eines Fachsemesters berechtigt zur Bewerbung für das nächst höhere Fachsemester direkt bei den tiermedizinischen Bildungsstätten in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Antrag auf Anrechnungvon Studienleistungen und -zeiten ist schriftlich, unter Beifügung der beglaubigten Kopien des Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) und der erworbenen Nachweise (Leistungsübersicht)  des bisherigen Studiums, zu stellen und an folgende Anschrift zu senden:

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Dezernat Studentische und Akademische Angelegenheiten
Bünteweg 2
30559 Hannover

Der erstellte Anrechnungsbescheid ist gebührenpflichtig und wird Ihnen per Nachnahme zugestellt!

Ein Fachsemester erhält angerechnet, wer anrechenbare Studienleistungen für alle Pflichtlehrveranstaltungen, insbesondere Praktika (Scheine) der Prüfungsfächer des Vorphysikums (Chemie, Physik, Botanik, Zoologie) nachweisen kann; die Leistungen müssen denen des Tiermedizinstudiums gleichwertig sein; es muss sich um Praktika handeln, an denen der Antragsteller regelmäßig und erfolgreich teilgenommen hat.
 
Zwei Fachsemester werden angerechnet, wenn in allen Fächern des Vorphysikums (Chemie, Physik, Zoologie, Botanik) auch Prüfungen im bisherigen Studium abgelegt wurden.
 
Drei Fachsemester erhält angerechnet, wer zusätzlich zu den genannten Prüfungen des Vorphysikums mehrere Praktika (Scheine der Fächer: Anatomie, Physiologie, Biochemie, Histologie/Embryologie, Tierzucht und Genetik) des 3. und 4. Fachsemesters nachweist.
 

Online-Bewerbung: in drei Schritten erledigt

Durch Klick auf die unterstrichenen Punkte können Sie Ihre Bewerbung mit der Registrierung starten oder direkt zur Mailverifikation beziehungsweise der Bewerbung wechseln.

1. Registrierung
Bitte geben Sie zunächst Ihre persönlichen Kontaktdaten an und erzeugen Sie sich einen Account. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungsmail zur Accountaktivierung.

2. E-Mail-Verifikation
Mit Eingabe des Aktivierungscodes wird Ihr Account freigeschaltet und Sie können sich mit dem in der Mail enthaltenen Nutzernamen und Ihrem selbstgewählten Kennwort anmelden.

3. Bewerbung
Hier können Sie die nötigen Angaben machen und Zeugnisse, Ihren Lebenslauf und ggf. Sprachkenntnisnachweise hochladen.

Kontakt für Rückfragen

Sonya Rouva

Dezernat 3 - Studierendensekretariat Tiermedizin
Telefon +49 511 953-8086

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