Pass in der Hose

Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Grundsätzlich brauchen Sie als Nicht-EU-Bürger*in ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Dieses müssen Sie vor Ihrem Aufenthalt in Hannover in Ihrem Heimatland beantragen. Nach erfolgter Einreise muss dann die Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde in Hannover beantragt werden. Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie kein Touristenvisum beantragen, sondern ein Visum für einen längeren Aufenthalt mit mehrmaliger Einreisemöglichkeit und dass das Gleiche auch für die mitreisenden Familienangehörigen benötigt wird.

WICHTIG: Studierende aus sogenannten "positiven Drittstaaten" wie z.B. den USA, Israel, Brasilien oder Südkorea (siehe unten bei "Auswärtiges Amt") können zwar ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen aber vor Ort, also bei der Ausländerbehörde in Hannover, einen Aufenthaltstitel für Studierende (in der Regel nach § 16 AufenthG) beantragen, falls ihr Aufenthalt mehr als 90 Tage beträgt. 

Ihnen stehen derzeit zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um einen Termin mit der Ausländerbehörde der Stadt Hannover zu vereinbaren:

Studierende aus Nicht-EU Ländern, die aktuell eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und im Rahmen von EU-Mobilität nach Deutschland kommen, können bis zu 360 Tage lang ohne Visum studieren (Mobilitätsrichtlinie für außereuropäische Studierende und Forscher mit einem EU Aufenthaltstitel).
Ausnahmen: Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis in Großbritannien, Irland oder Dänemark, da in einem solchen Fall noch ein nationales Visum für Deutschland beantragt werden muss.

Weiterführende Informationen:

Auswärtigen Amt       Ausländerbehörde Hannover

Schengen-Visum

 

Neues Rathaus Hanover

Anmeldung bei der Statdt Hanover

Sämtliche Neu-Bürgeri*innen (EU und Nicht-EU), die in der Stadt Hannover wohnhaft sind, müssen, innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Hannover, bei einem der acht Bürgerämter der Stadt Hannover anmelden.

Das ist in der Regel nur mit Terminvereinbarung möglich. (Nehmen Sie bitte Ihrer Terminbestätigung für die Anmeldung mit)

Mitzubringen sind der Pass und das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Wohnungsgeberbestätigung" zusammen mit dem Mietvertrag.

Wenn Sie jedoch NICHT in der Stadt Hannover wohnen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde/ Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, wie oben beschrieben, anmelden.

Aufenthaltsgenehmigung

Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie als Nicht-EU-Bürger*in einen Aufenthaltstitel nach §16 Aufenthaltsgesetz. Dieser umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen, welche in der Regel max. zwei Jahre dauern dürfen. In jedem Falle benötigen Sie einen Finanzierungsnachweis, den Sie entweder bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder der Ausländerbehörde in Hannover vorlegen müssen. Der Betrag liegt in Hannover bei 10236,- Euro pro Jahr, das entspricht monatlich 853,- Euro (Quelle: Studentenwerk). Ein Finanzierungsnachweis kann erbracht werden

  • ENTWEDER durch Einrichten eines Sperrkontos von 853,- Euro pro Aufenthaltsmonat in Deutschland (für ein Jahr: 12 Monate x EUR 853 = EUR 10236).
  • ODER durch eine Verpflichtungserklärung über mindestens 853,- Euro/Monat durch dritte Personen (zum Beispiel Eltern)
  • ODER durch ein anerkanntes Stipendium aus öffentlichen Mitteln (z.B. DAAD oder Heimathochschule) in ausreichender Höhe von 853,- Euro oder andere Einkommensnachweise (z.B. Gehaltszahlungen).

Wo kann ich den Termin vereinbaren?

  • Wenn Sie in der Stadt Hannover wohnen: HannoverServiceCenter (HSC), Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover (Stadtbahn Linie 3 oder 7, Haltestelle „Waterloo“), mit Terminvereinbarung
  • Wenn Sie außerhalb der Stadt, aber in der Region wohnen (z. B. in Garbsen): Ausländerbehörde der Region Hannover, Team Zuwanderung, Maschstraße 17, 30169 Hannover, ohne Termin zu diesen Öffnungszeiten

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • ein gültigen Pass, ein biometrisches Passbild
  • Finanzierungsnachweis (Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes wie Stipendien-Bescheinigung, Gehaltsnachsweise etc.)
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • für Verheiratete: Heiratsurkunde, wenn die Heirat nach Einreise in Deutschland erfolgt ist.
  • Gebühren: 100 €, Reduktion für Studentinnen und Studenten, kostenfrei für Stipendiatinnen und Stipendiaten deutscher Stipendiengeber