Budimir Jevtic, stock.adobe.com
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Pharmakovigilanz-Zentrum Hannover

In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde unter der Leitung von Frau PD Dr. Jessica Meißner ein Zentrum für Pharmakovigilanz-Meldungen an der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover eingerichtet. Dieses fungiert als Schnittstelle zwischen Tierärzt:innen/Tierhalter:innen und dem BVL. Wir unterstützen und vereinfachen Ihre Meldungen und leiten sie dem BVL weiter.

Ihre Meldung Unerwünschter Ereignisse (UE) ist von besonderer Bedeutung, da nur mit deren Hilfe weitere UE verhindert werden können und eine weiterhin hohe Behandlungsqualität gewährleistet werden kann.

Was ist Pharmakovigilanz?

Pharmakovigilanz beschreibt die Überwachung von Arzneimitteln nach ihrer Zulassung. Hierbei spielen UE wie klassische Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten eine besondere Rolle. Die Meldung dieser UE trägt einen großen Teil zur Überwachung und Sicherung von Arzneimitteln bei.

Das Ziel der Pharmakovigilanz besteht darin, möglichst viele UE zu sammeln und zu analysieren, um somit ggf. nötige  Maßnahmen zur Risikominimierung durchführen zu können. So können weitere UE in Zukunft verhindert werden.

Kontakt

 

Sie haben ein UE beobachtet?

Dann melden Sie sie unter ue@tiho-hannover.de
benutzen Sie dafür gerne folgendes Melde-Formular

oder rufen Sie an unter +49 511 953-8721

Ihre direkte Ansprechpartnerin: Marlene Goll marlene.goll@tiho-hannover.de

In Kooperation mit dem

BVL

Was ist ein UE?

Ein Unerwünschtes Ereignis  beschreibt unter anderem:

  • ,,Klassische Nebenwirkung“
  • Wechselwirkung zwischen mehreren Präparaten
  • Mangelnde/fehlende Wirkung
  • Nicht ausreichende Wartezeit
  • Wirkung von Humanpräparaten beim Tier
  • Wirkung von Veterinärmedizinischen Präparaten beim Menschen
  • Wirkung auf die Umwelt (Ökotoxizität)

Wer kann ein UE melden?

Grundsätzlich alle, die mit einem UE in Berührung gekommen sind.
Darunter zählen unter anderem:

  • Tierärzt:innen
  • Tierhalter:innen
  • Tiermedizinische Fachangestellte und Tierpfleger:innen
  • Praktikant:innen oder Studierende

Was muss ich bei der Meldung eines UE beachten?

Grundsätzlich gilt: Je mehr Informationen, desto besser!

Bitte geben Sie bei der Meldung aufgetretener UE folgende Punkte an:

  • Datum des Auftretens des UE
  • Behandelte Tierart
  • Rasse, Alter, Gewicht etc. des/der Patienten
  • Anzahl behandelter Tiere
  • Kurze Vorgeschichte des/der Patienten + Grund für die Anwendung des Arzneimittels
  • Arzneimittelname + Darreichungsform (wenn möglich: Chargennummer, Ablaufdatum)
  • Dosis + Dosisintervall
  • Art/Ort der Verabreichung des Arzneimittels
  • Zustand des Patienten vor/während/nach der Behandlung
  • Anwendung weiterer Arzneimittel/Pflegeprodukte/Futterzusatzstoffe
  • Beschreibung des Ereignisses

Wenn Sie kein wichtiges Detail vergessen wollen, füllen Sie gerne folgendes Melde-Formular (PDF) aus und senden Sie es uns per Mail.

Gerne können Sie auch über www.vet-uaw.de das UE direkt an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit melden.

 

Gut zu wissen:

Nur ein möglicher Zusammenhang zwischen Tierarzneimittel-Gabe und aufgetretenem UE spielt für uns eine Rolle.

Die Angemessenheit der Behandlung oder der Zeitpunkt der Meldung werden nicht bewertet.

Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Melden Sie auch UE, welche bereits der Packungsbeilage zu entnehmen sind, da auch Ihre Meldung zur qualitativen und quantitativen Nutzen-Risiko-Abschätzung beitragen.

Für alle Informationen auf einen Blick downloaden Sie sich auch gerne unseren Flyer.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne und schauen Sie für weitere Informationen beim BVL unter www.vet-uaw.de vorbei.

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Institut für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie

Bünteweg 17

30559 Hannover

E-Mail: ue@tiho-hannover.de

Tel.: +49 511 953-8721