Zulassung in ein höheres Fachsemester

Clinical Skills Lab Übung

Der Einstieg in ein höheres Semester setzt anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen voraus. Dies ist möglich durch ein Studium der Tiermedizin im In- oder Ausland oder Leistungen und Prüfungen aus einem fachverwandten Universitätsstudiengang (z. B. Biologie, Agrarwissenschaften, Agrarbiologie). Die Anerkennung mindestens eines Fachsemesters berechtigt zur Bewerbung für das nächsthöhere Fachsemester direkt bei den tiermedizinischen Bildungsstätten in der Bundesrepublik Deutschland.

  • Bewerbungszeitaum für das SS 2024:            01.12.2023 bis 15.01.2024
  • Bewerbungszeitaum für das WS 2024/25:     01.06.2024 bis 15.07.2024

Sofern Unterlagen nach Fristablauf der Bewerbung noch nicht vorlagen, können diese im absoluten Ausnahmefall nach dem Abschicken der Bewerbung per E-Mail an das Studierendensekretariat, postalisch oder persönlich nachgereicht werden. Hierbei gelten dann folgende Fristen:

  • Bei einer Bewerbung zum Sommersemester: bis 15.03.
  • Bei einer Bewerbung zum Wintersemester: bis 15.09.

Ein Nachreichen von Unterlagen nach dieser Frist ist nicht mehr möglich.

Eine Bewerbung bzw. Zulassung auf ein höheres Fachsemester ist nur in das nächsthöhere Semester möglich. Rückstufungen sind ausgeschlossen!

Voraussagen über Zulassungschancen in höhere Semester sind nicht möglich.

Die Vergabe von freien Studienplätzen kann frühestens erfolgen, wenn für die hier eingeschriebenen Studierenden die Frist zur Rückmeldung sowie eine ausreichende Nachfrist für die Rückmeldung abgelaufen ist. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester wäre dies ab ca. Mitte März, zum Wintersemester ab ca. Mitte September möglich. Erst dann ist klar, wie viele der bisher eingeschriebenen Studierenden der Tiermedizin ihren Studienplatz nicht weiter nutzen wollen. Die Zulassungsbescheide für Bewerber/innen für ein höheres Fachsemester gehen deshalb in der Regel erst kurz vor oder kurz nach Vorlesungsbeginn des entsprechenden Semesters per Post raus.

Die Anzahl freier Studienplätze ergibt sich aus der Differenz der eingeschriebenen Studierenden in dem betreffenden Fachsemester und der vorgegebenen Zulassungszahl für das erste Semester gemäß Verordnung über die Zulassungszahlen (ZZ-VO).
 
Bei freien Studienplätzen erfolgt die Zulassung gemäß § 6 Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHZG):
Danach sind Bewerber, die im Studiengang der Tiermedizin an einer anderen deutschen Universität/Hochschule oder eines anderen Mitgliedstaats der EU eingeschrieben sind oder waren, zunächst zu berücksichtigen.
Im Weiteren werden Bewerber, die mit deutscher Staatsangehörigkeit oder zulassungsrechtlich deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt, an einer Universität/Hochschule im Ausland (außerhalb EU) eingeschrieben sind oder waren, berücksichtigt - danach die Studienfachwechsler.
   
Erfahrungsgemäß steht an unserer Hochschule eine große Bewerberzahl einer eher geringen Anzahl von freien Studienplätzen gegenüber.

Achtung: Bitte lesen Sie sich unbedingt vor der Bewerbung die Informationen zum Quereinstieg und Anerkennung von Vorstudienleistungendurch!

Kontakt für Rückfragen

Sonya Rouva

Dezernat 3 - Studierendensekretariat Tiermedizin
Telefon +49 511 953-8086

E-Mail senden