Ziel der Strahlentherapie ist es, Tumorzellen zu zerstören und dabei gesundes Gewebe so weit wie möglich zu schonen. Zur Behandlung können zwei Arten von Strahlen eingesetzt werden:
Je nach Zielsetzung der Behandlung unterscheidet man zwischen kurativer und palliativer Strahlentherapie. Die Behandlung wird ambulant durchgeführt.
Bei einer kurativen Strahlentherapie ist das Ziel die Heilung der Tumorerkrankung. Ein typisches Beispiel dafür ist die Bestrahlung nach einer Operation, in der der Tumor entfernt wurde. Verbliebene einzelne Tumorzellen sollen durch die Nachbehandlung in Form einer Bestrahlung zerstört werden. Dies kann je nach Tumor sowohl durch alleinige Bestrahlung oder aber durch eine Kombination aus Bestrahlung und Chemotherapie erfolgen.
Eine palliative Behandlung hat zum Ziel, Beschwerden zu lindern oder zu beseitigen, z.B. Schmerz und Bewegungseinschränkung.
Obwohl die Strahlentherapie so gewebeschonend wie möglich durchgeführt wird, können akute Strahlenreaktionen auftreten. Das Ausmaß hängt von Größe und Lokalisation des Bestrahlungsfeldes und von der Gesamt- und Einzeldosis ab.
Je nach Lokalisation des Tumors wird im Vorfeld der Strahlentherapie eine Planung mittels Computertomographie (CT) durchgeführt. Zur genauen Bestimmung der Ausdehnung des Tumors wird ein CT des zu bestrahlenden Bereiches angefertigt. Mittels computergestützter Planungsverfahren wird der Bestrahlungsplan gewählt. Die Strahlentherapie erfolgt in Narkose.
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