Tierversuche stellen einen wesentlichen Teil im Prozess des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns in Biologie und Medizin dar. Die Anforderungen an ein Versuchsvorhaben sind im Tierschutzgesetz (TierSchG) festgeschrieben und in allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV), die eine bundesweit einheitliche Gesetzesanwendung gewährleisten sollen, näher erläutert. Der für die genehmigungspflichtigen Tierversuche schriftlich zu stellender Antrag beinhaltet in seiner aktuellen Fassung u. a. Angaben zur vorgesehenen Anzahl der Tiere einschließlich biometrischen Planung (biometrischer Abschnitt).
In der für die Bearbeitung des Antrags zuständigen Behörde (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – LAVES) sowie auch in der diese Behörde unterstützenden Tierschutzkommission nach § 15 TierSchG hat dieser Abschnitt des Antrags in den letzten Jahren häufig Fragen an den Antragsteller aufgeworfen.
Daher hat die Tierschutzkommission vorgeschlagen, diesen Abschnitt zu verbessern und das bestehende Verfahren zu modifizieren.
Im Rahmen des Vorhabens wurde sämtliche Anträge auf Durchführung von Tierversuchen im Bereich der Tierschutzkommission Hannover evaluiert und typisiert. Diese Typisierung erfolgte streng vertraulich unter Wahrung der einschlägigen Datenschutzbedingungen. Anhand dieser Typen von Anträgen wurde ein neues Formblatt entwickelt, das in einer Abfrageform bis zu 90% aller Anträge abdecken sollte. Anschließend wurde dieses neue Formblatt in der Form eines persönlichen Gesprächs evaluiert.
Nachfolgend sind vier Musterbeispiele von Situationen für Tierversuche aufgeführt, bei denen mit Hilfe mathematisch-statistischer Methoden die Bestimmung der erforderlichen Tierzahl möglich ist. Wesentlich bei allen Beispielen ist, dass im Tierversuch eine primäre Zielgröße identifiziert ist, der das vorwiegende wissenschaftliche Interesse gilt, so dass hierüber statistische Hypothesen formuliert werden können. Im Weiteren wird dann unterschieden, ob diese Größe qualitativ oder quantitativ gemessen wird bzw. ob der Versuch nur in einer Tiergruppe oder vergleichend in mehreren Gruppen durchgeführt wird.