Vor der Auftragserteilung ist grundsätzlich die Eignung der Unternehmen bezüglich ihrer Zuverlässigkeit zu prüfen.
Eine Aufstellung bereits geprüfter Unternehmen finden Sie hier. Soweit ein potentieller Auftragnehmer hier aufgeführt ist, kann auf eine weitere Prüfung verzichtet werden. Von Auftragnehmern, welche in der Datenbank noch nicht gelistet sind, holen Sie bitte die "Erklärung des Firmeninhabers zur Zuverlässigkeit" ein und stellen die erhaltene Eigenerklärung der Stabsstelle Einkauf zur Verfügung, damit sie in die Datenbank übernommen werden kann.
Dies ist nicht erforderlich bei Abrufen aus Rahmenverträgen, die zentral von der Stabsstelle Einkauf oder hochschulübergreifend abgeschlossen wurden.



