
Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover hat einen internen Mittelpool von 153.400 € p. a. eingerichtet, durch den auf Antrag Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung nach § 3 Abs. 3 NHG finanziell unterstützt werden können.
Dazu zählen beispielsweise:
Förderung der Qualifizierung von Frauen durch
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie
Durchführung und Betreuung von Projekten und Öffentlichkeitsarbeit zur Frauenforschung und Gender Mainstreaming (z. B. Themen mit berufspolitischer Relevanz)
Über die Mittelverteilung gemäß Gleichstellungsplan entscheidet die Kommission für Gleichstellung selbstständig.
Eine Möglichkeit der Förderung besteht nur für Mitglieder der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover.
Anträge müssen grundsätzlich 2-3 Monate vor Inanspruchnahme der zu bewilligenden Mittel der Kommission für Gleichstellung zugestellt werden.
Wenn Sie Interesse an dieser Förderungsmöglichkeit haben oder einfach nur darüber auf dem Laufenden bleiben wollen, schauen Sie öfter auf diesen Seiten vorbei oder erkundigen sich im Gleichstellungsbüro.
Formulare zur Beantragung von Förderung

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover Gleichstellungsbüro Bünteweg 2 30559 Hannover |
Susanne Lindhoff
Tel. +49 511 953-8033
Martina Rutkowski
Tel. +49 511 953-7981
Fax +49 511 953-827981