Sie sind schwanger und benötigen Informationen?
Wir haben für Sie als Studierende oder Bedienstete der Tiho nützliche Hinweise in einem Infoblatt gesammelt, das hier zum Download bereitsteht.
Für Hochschuleinrichtungen besteht die Möglichkeit Mittel aus dem TiHo-Fonds für Gleichstellung für Vertretungen von schwangeren Mitarbeiterinnen, sofern
diese an ihren Arbeitsplätzen aufgrund der Mutterschutzvorschriften
(Mutterschutzgesetz §§ 2, 3, 4 und 8) nicht eingesetzt werden dürfen zu beantragen.
Antrage sind an das Dezernat Personal/Recht/ Wahlen zu senden.
am 30. November 2011 hat der Verwaltungsrat die 17. Satzungsänderung der VBL-Satzung beschlossen. Mit dieser Satzungsänderung wurde für die Pfl ichtversicherung unter anderem eine verbesserte Bewertung der Zeiten des
gesetzlichen Mutterschutzes bewirkt. Die Satzungsänderung setzt das Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes zu den Mutterschutzzeiten um.
Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes, die während einer Pflichtversicherung zurückgelegt wurden, werden künftig wie Umlagemonate mit zusatzversorgungspfl ichtigem Entgelt behandelt. Das bedeutet einmal, dass Kalendermonate mit Mutterschutz nun wie Umlage-/Beitragsmonate für die Erfüllung der Wartezeit zählen. Darüber hinaus kann die Bewertung des Mutterschutzes mit zusatzversorgungspflichtigem Entgelt zu einer Erhöhung von Anwartschaften und Renten führen.
Von der Neuregelung zu den Mutterschutzzeiten sind zahlreiche
Versicherte und Rentenberechtigte betroffen.
Antrag auf Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten
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