
Die teilnehmenden Hochschulen vergeben eine festgelegte Anzahl von Deutschlandstipendien an Studierende mit hervorragenden Leistungen im Studium. Berücksichtigt werden bei der Vergabe auch gesellschaftliches, soziales und politisches Engagement sowie besondere persönliche und familiäre Umstände.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten bekommen für ein Jahr eine Förderung von 300 EUR im Monat. 150 EUR werden von Unternehmen, Stiftungen, Verbänden und privaten Förderern bereit gestellt. Die andere Hälfte steuert der Bund als so genannter „matching fund“ bei.
Bewerben können sich Studierende im grundständigen Studium der Tiermedizin und im konsekutiven Masterstudiengang der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover. Studierende, die immatrikuliert sind, um zu promovieren, werden nicht gefördert.
Im Förderzeitraum muss die Geförderte bzw. der Geförderte an der TiHo immatrikuliert sein. Die Bewerbung um das Stipendium kann bereits vor der Immatrikulation erfolgen.
Die Vergabe der Stipendien erfolgt einkommensunabhängig und ist mit der Förderung nach dem BAföG kombinierbar. Ein Stipendium wird nicht vergeben, wenn die bzw. der Studierende eine andere begabungs- und leistungsabhängige, materielle Förderung der von der Bundesregierung geförderten Förderwerke (über 30 EUR/Monat) erhält.
Für die Auswahl der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten hat das Präsidium eine zentrale Auswahlkommission eingerichtet .
Weitere Informationen
Richtlinie der TiHo zur Vergabe der Deutschlandstipendien (PDF, Download)