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TiHo-Akademie

TiHo-Akademie - Zusatzqualifikationen für Studium und Beruf

Eigentlich haben es die Studierenden der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover leicht, sie wissen bereits zu Beginn ihrer Ausbildung, welchen Beruf sie später einmal ausüben werden: Tierarzt, Tierärztin. Aber wie sieht der veterinärmedizinische Dienst für Mensch und Tier vor dem Hintergrund des sich immer weiter ausdifferenzierenden Arbeitsmarktes aus? Welche Anforderungen stellt die berufliche Praxis über das veterinärmedizinische Know-How hinaus und wie kann ich mich schon während meines Studiums darauf vorbereiten?

 

Aber auch für fertigen Tierärzte und Tierärztinnen ist es wichtig, die einmal erworbenen Kenntnisse der ersten Ausbildungsphase permanent anzupassen. Die Fort- und Weiterbildung nimmt einen immer wichtigeren Teil des lebenslangen Lernens ein.

Mit der TiHo-Akademie bietet die Freundesgesellschaft Studierenden und Alumni ein Kursprogramm, das Zusatzqualifikationen für Studium und Beruf vermittelt. Es werden Seminare, Workshops und Exkursionen aus unterschiedlichen Bereichen angeboten, wie Sprachkurse in Englisch und Spanisch, Übungen des freien Vortrags und des wissenschaftlichen Textes oder Angebote zur betriebswirtschaftlichen Grundlage von Tierarztpraxen.

 

Das Kursprogramm für das Sommersemester 2012 finden Sie auf dieser Seite.

Teilnahmegebühren

Die Kurse werden überwiegend von freiberuflichen Dozenten/innen gehalten. Dank der finanziellen Unterstützung durch die Gesellschaft der Freunde können sie jedoch kostengünstig an Studierende weitergegeben werden. In der Regel beträgt die Teilnahmegebühr für Vollzahler 60 Euro, Mitglieder der GdF zahlen sogar nur
20 Euro.

 

Die Kursgebühr kann am ersten Veranstaltungstag bar entrichtet oder auf das Konto der Gesellschaft der Freunde überwiesen werden.

 

Kontoverbindung:

Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover e.V. 

Konto 023037500

BLZ 250 700 70 (Deutsche Bank Hannover)

 

Bitte geben Sie bei Überweisung den Verwendungszweck an. Bei Rücktritt von der Veranstaltung ist die Kursgebühr zu zahlen sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann bzw. zur Verfügung steht.

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