
Der Kongresskostenzuschuss der Gesellschaft der Freunde soll jungen Nachwuchs-wissenschaftlerInnen der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover die Teilnahme an einem wissenschaftlichen Kongress mit einem eigenen Beitrag ermöglichen.
Gefördert werden kann die Teilnahme an einer Vortragsveranstaltung einer internationalen wissenschaftlichen Gesellschaft oder Vereinigung, deren wissenschaftliches Programm - ohne Rahmenprogramm - sich über eine Dauer von mindestens zwei vollen Tagen erstreckt. Ein Zuschuss kann pro Person nur einmalig bewilligt werden.
Von dem Antragsteller/der Antragstellerin wurde ein Kongressbeitrag als Vortrag angenommen, die Annahme als Poster kann ausreichend sein.
Der Antragsteller/die Antragstellerin ist Erstautor/in des Beitrags.
Das Höchstalter für Antragsteller/innen beträgt 35 Jahre.
Die Antragsteller/die Antragstellerin ist an einer wissenschaftlichen Einrichtung der Stiftung Tierärztliche Hochschule tätig.
Ein kurzes Begleitschreiben des Betreuers des Antragstellers/der Antragstellerin aus dem eine Befürwortung der Unterstützung hervorgeht, soll dem Antrag beigelegt werden.
Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält grundsätzlich von dritter Seite keine weitere Förderung zur Kongressteilnahme.
Soweit der Antragsteller/die Antragstellerin eine Vergütung erhält, darf diese nicht höher sein als eine 50 % Stelle in der Entgeltgruppe 13 (TV-L), früher BAT IIa/2.

Anträge sind möglichst frühzeitig, mindestens jedoch einen Monat vor Kongressbeginn, an die Geschäftsführung der Gesellschaft der Freunde zu richten. Dem Antragsformular (Word-Dokument) sollten ferner eine Auflistung der zu erwartenden Kosten, eine Kurzfassung des Kongressbeitrages (Abstract) und das Begleitschreiben des Betreuers beigefügt werden.
Der Kostenbeitrag der GdF beträgt im Einzelfall 75 % der Gesamtkosten, maximal 510 EUR. Der Gesamtbetrag der GdF-Kongressbeihilfen, die pro Jahr gewährt werden, richtet sich nach den dafür verfügbaren Mitteln der GdF. Die Entscheidung darüber trifft jährlich die Mitgliederversammlung der GdF nach Beratung im Verwaltungsrat.
Über die Gewährung eines GdF-Kongresskostenzuschusses entscheidet ein Kuratorium, das aus drei Mitgliedern besteht:
Die unter 2) und 3) genannten Mitglieder werden mit jeweils einem Stellvertreter / einer Stellvertreterin für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung der GdF bzw. von den Vertretern der wissenschaftlichen Mitarbeiter / innen im Senat der Tierärztlichen Hochschule gewählt. Ein Kuratoriumsmitglied soll sich durch seinen Stellvertreter / Stellvertreterin vertreten lassen, wenn seine wissenschaftliche Einrichtung derselben Fachkommission zugehört wie die des Antragstellers / der Antragsstellerin. Der Präsident wird in der Regel durch den Vizepräsidenten / die Vizepräsidentin für Forschung vertreten.
Geschäftsstelle
Gesellschaft der Freunde der
Tierärzlichen Hochschule
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