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HOME - Studium - Tiermedizin
Zulassung zum 1. Semester
Zum Studium der Tiermedizin ist eine Hochschulzugangsberechtigung (
Allgemeine Hochschulreife, Fachbezogener Hochschulzugang
)oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss nachzuweisen. Bei Abschlüssen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, ist ein Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde erforderlich sowie der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (z.B. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF-Niveaustufe 4) oder die Zentrale
Oberstufenprüfung des Goethe-Institutes).
Das Studium der Tiermedizin kann nur zu einem Winterstudienhalbjahr begonnen werden. Die abzulegenden Prüfungen werden nach den Vorschriften der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TappV) vom 26. Juli 2006 (BGBl .2006 Teil I, Nr. 38)
durchgeführt.
Für die Zulassung zum Vorphysikum (nach dem 2. Semester) ist die Teilnahme am Kursus der med. Terminologie nachzuweisen.
Der Nachweis kann dadurch ersetzt werden, dass der Studierende Latein- oder Griechischkenntnisse nach Maßgabe des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 26.10.1979 (gem. Ministerialblatt 1980 S. 642)
oder den Erwerb des Latinums nachgewiesen hat. Lateinkenntnisse sind keine Voraussetzung zum Studium.
Deutsche Studienbewerber, ausländische Studienbewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie ausländische und staatenlose Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (sog. Bildungsinländer), müssen sich bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in D-44128 Dortmund bewerben.
Für die Antragstellung gelten folgende Ausschlussfristen:
- bis 31. Mai d.J. für Bewerber, die den Hochschulzugang (Abitur oder einen gleichwertigen Nachweis) bis 16. Januar des
Antragsjahres erworben haben
- bis 15. Juli d. J. für Bewerber, die den Hochschulzugang (Abitur oder einen gleichwertigen Nachweis) nach dem 16. Januar
bis 15. Juli d. J. erworben haben
Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden für den Studiengang der Tiermedizin, nach Berücksichtigung der Vorabquote gemäß ZVS-Vergabeverordnung, wie folgt vergeben:
20 v. H. Abiturbestenquote
20 v. H: Wartezeitquote
60 v. H. Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Der Antrag auf Zulassung ist ausschließlich bei der ZVS zu stellen, eine Direktbewerbung an der Hochschule ist nicht möglich.
Auch das Einsenden von Unterlagen an die Hochschule ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Online-Antragsverfahren (Form und Fristen)
erhalten Sie bei der ZVS.
Das ZVS-Infoheft kann bei der ZVS,
den Arbeitsämter, den Gymnasien/Gesamtschulen sowie gegen Einsendung eines ausreichend frankierten DIN A 4 Umschlages an der hiesigen Hochschule angefordert werden (Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover - Dez. 3 - Bünteweg 2, 30559 Hannover).
Für die Vergabe der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschule
(60 %)
führt die ZVS zunächst im Auftrag unserer Hochschule eine Vorauswahl durch.
Alle Bewerber/innen, die die Tierärztliche Hochschule Hannover an 1. Stelle in der Liste der Ortpräferenz (1. Studienort) genannt haben und eine Abiturdurchschnittsnote bis 2,5 haben, werden für die Teilnahme am hochschuleigenen Verfahren ausgewählt.
Die Mitteilung darüber, wer an welcher Hochschule am weiteren Auswahlverfahren teilnimmt, erhalten die Bewerber/innen ab August d. J. von der ZVS, diese Mitteilung erfolgt gleichzeitig mit dem Ablehnungsbescheid aus der Abiturbesten- und Wartezeitquote.
Im hochschuleigenen Verfahren trifft die Tierärztliche Hochschule Hannover die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
2. Ergebnis eines schriftlichen Motivationstests
3. Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer in einem
studienrelevanten Beruf
4. Nachweis der Belegung der naturwissnschaftlichen Fächer Physik,
Chemie und Biologie
(bei durchgehender Belegung und Benotung der letzten vier Schulhalbjahre)
Der schriftliche Motivationstest findet in der vorletzten Augustwoche d. J. statt.
Die Einladungen, mit den genauen Informationen zu Termin, Uhrzeit und mitzubringenden Unterlagen werden ab 10. August von unserer Hochschule direkt versandt.
Das Ergebnis des hochschuleigenen Auswahlverfahrens wird von unserer Hochschule in einer Rangliste an die ZVS gemeldet. Diese versendet dann ab Anfang September d. J. im Auftrag der Hochschule die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide. Auch ein Nachrückverfahren wird von der ZVS durchgeführt, hierzu ist keine gesonderte Bewerbung erforderlich.
Das vorgenannte Verfahren ist in der Ordnung über das Auswahlverfahren der hiesigen Hochschule festgelegt und findet für das Zulassungsverfahren zum Winterstudienhalbjahr 2009/10 erstmals Anwendung.
Die nicht besetzten Studienplätze werden, unabhängig von den oben beschriebenen Verfahren, von der Hochschule im
Losverfahren vergeben.
Zu diesem Losverfahren können sich Studieninteressierte in der Zeit ab 15. September bis 15. Oktober d. J. formlos durch das Einsenden einer Postkarte an die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover - Dez. 3 - Bünteweg 2, 30559 Hannover, bewerben.
Zulassungsanträge von
ausländischen Bewerbern/Bewerberinnen, die nicht
Studienbewerber aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind sowie ausländische und staatenlose Studienbewerber/-bewerberinnen, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, sind bis zum 15. Juli d. J. an das Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30559 Hannover, einzusenden;
Bewerbungsunterlagen können vorab schriftlich angefordert werden oder sind über die Internet-Seite des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
erhältlich.
Informationen zu anderen Studiengängen in Hannover erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung der Leibniz Universität Hannover
Über die Gemeinsame zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen erhalten Sie außerdem umfangreiche Informationen zu den Studiengängen in Niedersachsen.
Studieninteressierte, die bisher keine Allgemeine Hochschulreife nachweisen, haben die Möglichkeit, den
- Fachbezogenen Hochschulzugang nach beruflicher Vorbildung - zu erwerben (Hochschulzugangsprüfung).
Zulassung in ein höheres Semester
Der Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester ist für ein Sommerstudienhalbjahr bis 15. Januar d. J. und für ein Winterstudienhalbjahr
bis 15. Juli d. J. direkt an unsere Hochschule zu richten. Bitte entnehmen Sie hier weitere Informationen und den Antragsvordruck .
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