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Zulassung zum 1. Semester

Deutsche Studienbewerber, ausländische Studienbewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie ausländische und staatenlose Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (sog. Bildungsinländer), müssen sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) im Online-Verfahren unter www.hochschulstart.de bewerben.

Für die Antragstellung gelten folgende Ausschlussfristen:

  • bis 31. Mai d.J. für Bewerber, die den Hochschulzugang (Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss) bis 16. Januar des Antragsjahres erworben haben
  • bis 15. Juli d.J. für Bewerber, die den Hochschulzugang (Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss) nach dem 16. Januar bis 15. Juli d. J. erworben haben

Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden, nach Berücksichtigung der Vorabquoten gemäß VergabeVO-Stiftung, wie folgt vergeben:
20 v. H.    an die Abiturbesten
20 v. H:    nach Wartezeit
60 v. H.    im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

 

Informationen zu den Auswahlgrenzen der Vorjahre erhalten Sie ebenfalls unter:

www.hochschulstart.de

Abiturbesten

Innerhalb dieser Quote erfolgt die Vergabe nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder sonstige Berechtigung)

Wartezeit

Innerhalb dieser Quote erfolgt die Vergabe nach Anzahl der Wartesemester.

Diese errechnen sich aus der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind.

Für den Beginn der Berechnung ist keine Bewerbung unter hochschulstart.de erforderlich.

Die Zeit einer Ausbildung wird ebenfalls auf die Wartezeit angerechnet, lediglich

eventuelle Parkstudienzeiten werden abgezogen.

Als Parkstudienzeiten zählen die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Als eingeschrieben gelten auch die Semester, zu denen Sie nur eingeschrieben waren, aber an den Lehrveranstaltungen nicht teilgenommen haben oder

z. B. beurlaubt waren.

Auswahlverfahren

Für die Vergabe der Studienplätze im  Auswahlverfahren der Hochschule (60%) führt  <hochschulstart.de> zunächst im Auftrag unserer Hochschule eine Vorauswahl durch.

 

Alle Bewerber/innen, die die Tierärztliche Hochschule Hannover an 1. Stelle in der Liste der Ortpräferenz (1. Studienort) genannt haben und eine Abiturdurchschnittsnote bis 2,5 haben, werden für die Teilnahme am hochschuleigenen Verfahren ausgewählt.

 

Die Mitteilung über die Teilnahme am weiteren Auswahlverfahren der einzelnen Hochschulen, erhalten die Bewerber/innen ab August d. J. von <hochschulstart.de>, diese Mitteilung erfolgt gleichzeitig  mit dem Ablehnungsbescheid aus der Abiturbesten- und Wartezeitquote.

 

Der schriftliche Motivationstest findet für das Verfahren 2012/13

  • in der Zeit vom 15.08. bis 22.08.2012 direkt an unserer Hochschule statt (Ausweichtermine sind nicht möglich)
  • Die Einladungen, mit näheren Informationen zu Termin, Uhrzeit und mitzubringenden Unterlagen werden ab 09. August von unserer Hochschule direkt versandt

Im hochschuleigenen Verfahren trifft die Tierärztliche Hochschule Hannover die Auswahl nach folgenden Kriterien:

1. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

2. Ergebnis eines schriftlichen Motivationstests

3. Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung von mindestens
    zweijähriger Dauer in einem studienrelevanten Beruf (soweit vorhanden)

4. Belegung der naturwissnschaftlichen Fächer Physik, Chemie
    und Biologie in den letzten vier Schulhalbjahren (soweit vorhanden)

Einzelheiten zum Verfahren sind in der Ordnung über das Auswahlverfahren festgelegt. 

 

Losverfahren

Es werden zwei Nachrückverfahren über hochschulstart.de durchgeführt.

Die danach nicht besetzten Studienplätze werden, unabhängig von den vorab beschriebenen Verfahren, von unserer Hochschule im Losverfahren vergeben.

 

Die Teilnahme am Losverfahren ist durch das Einsenden einer Postkarte in der Zeit

vom 15. September bis 15. Oktober d.J. zu beantragen - früher gesandte Anträge werden nicht berücksichtigt - (Anschrift siehe oben).

Auf der Karte müssen nur die vollständigen Absenderdaten angegeben sein, ansonsten sind keine Angaben und auch keine weiteren Unterlagen erforderlich.

 

Ausländische Studienbewerber (außerhalb EU)

Für ausländischen BewerberInnen, die nicht aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind sowie ausländische und staatenlose BewerberInnen, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, steht eine Quote von 5% der Studienplätze zur Verfügung.

 

Der Antrag auf Zulassung ist bis zum 15.07. des Jahres direkt an unsere Hochschule zu senden:

 

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten
Bünteweg 2
30559 Hannover

 

Bitte informieren Sie sich vorab zu den Voraussetzungen für den Hochschulzugang zum Studium der Tiermedizin in Deutschland.

Die nachzuweisenen Kriterien sind über die Internetseiten des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zum jeweiligen Land nachzuprüfen.

 

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

 1.       Schulabschlusszeugnis bzw. Hochschulzugangsberechtigung
          (Originalfassung in der Heimatsprache)

2.       Übersetzung des Schulabschlusszeugnisses bzw. der
          Hochschulzugangsberechtigung

3.       Notenzeugnis, falls das Schulzeugnis bzw. die
          Hochschulzugangsberechtigung keine Einzelnoten aufweist
          ( Originalfassung in der Heimatsprache)

4.       Übersetzung des Notenzeugnisses

5.       Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2)
          als gleichwertig werden anerkannt:

          - Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe
          - Kleines und Grosses deutsches Sprachdiplom
          - Zentrale Oberstufen Prüfung (ZOP) des Goethe-Institutes
          - Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF - Niveaustufe 4)
          - Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts
            München
          - Nachweis der Feststellungsprüfung des Studienkollegs

Übersetzungen der Zeugnisse sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen!

 

 

 

 

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