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Quereinstieg

Der Quereinstieg in ein höheres Semester setzt angerechnete Studien- und Prüfungsleistungen voraus.
Dies ist möglich durch ein Auslandsstudium der Tiermedizin oder Leistungen und Prüfungen aus einem fachverwandten Universitätsstudiengang (z.B. Biologie, Agrarwissenschaften, Agrarbiologie).

Die Anrechnung mindestens eines Fachsemesters berechtigt zur Bewerbung für das nächst höhere Fachsemester direkt bei den tiermedizinischen Bildungsstätten in der Bundesrepublik Deutschland.
 
Der Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen und -zeiten ist  schriftlich, unter Beifügung des Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
und der erworbenen Nachweise (Leistungsübersicht) des bisherigen Studiums,

zu richten an:

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Dezernat Stud. und Akad. Angelegenheiten
Bünteweg 2, 30559 Hannover


Der erstellte Anrechnungsbescheid  ist gebührenpflichtig und wird per Nachnahme zugestellt!

Ein Fachsemester erhält angerechnet, wer anrechenbare Studienleistungen für alle Pflichtlehrveranstaltungen, insbesondere Praktika (Scheine) der Prüfungsfächer des Vorphysikums (Chemie, Physik, Botanik, Zoologie) nachweisen kann; die Leistungen müssen denen des Tiermedizinstudiums gleichwertig sein; es muss sich um Praktika handeln, an denen der Antragsteller regelmäßig und erfolgreich teilgenommen hat.
 
Zwei Fachsemester werden angerechnet, wenn in allen Fächern des Vorphysikums (Chemie, Physik, Zoologie, Botanik) auch Prüfungen im bisherigen Studium abgelegt wurden
 
Drei Fachsemester erhält angerechnet, wer zusätzlich zu den genannten Prüfungen des Vorphysikums mehrere Praktika (Scheine der Fächer: Anatomie, Physiologie, BioChemie, Histologie/Embryologie, Tierzucht und Genetik) des 3. und 4. Fachsemesters nachweist.
 
Vier Fachsemester erhält angerechnet, wer das Vorphysikum und alle Praktika (Scheine) der genannten Fächer der ersten vier Fachsemester nachweist. Zusätzlich absolvierte Prüfungen in Fächern des Physikums können ebenfalls angerechnet werden.
 
Bei Nachweis weiterer Studien- und Prüfungsleistungen aus den klinischen Studienabschnitten erfolgt eine Entscheidung im Einzelfall

Bitte beachten:
Der Anrechungsbescheid hat immer nur für die ausstellende Universität/Hochschule Gültigkeit.
Die Bewerbung (Antrag auf Zulassung) für das jeweils nächst höhere Fachsemester ist direkt an unsere Hochschule richten.

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