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FAQ - häufig gestellte Fragen zum Studium

Häufige Fragen (FAQ)

  • Welche Voraussetzungen benötige ich zum Studium der Tiermedizin?
    Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Wie ist die Dauer des Studiums?
    Die Regelstudienzeit des Studiums beträgt incl. Praktika und Examen 11 Semester
  • Sind Lateinkenntnisse Voraussetzung?
    Nein, Studienanfänger ohne Lateinnachweis absolvieren im 1. Semester die Pflichtlehrveranstaltung der Tiermedizinischen Terminologie
  • Wo bewerbe ich mich?
    Bei der Stiftung für Hochschulzulassung <hochschulstart.de>
  • Findet ein Losverfahren statt?
    Ja, die Teilnahme ist schriftlich ab 15.09. bis 15.10. d.J. zu beantragen;
    (Postkarte direkt an die Hochschule ist ausreichend, Anschrift s. oben)
  • Wo beantragen ausländische Studienbewerber die Zulassung?
    Bewerber aus Mitgliedstaaten der EU bei <hochschulstart.de> (s. oben);
    Bewerber der anderen Staaten direkt an unserer Hochschule (nicht über Uni-Assist)
  • Wie errechnet sich die Wartezeit?
    Wartezeit ist die Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Abgezogen werden nur die Semester, die jemand an einer anderen Hochschule eingeschrieben war
  • Darf während der Wartezeit eine Ausbildung absolviert werden?
    Ja, die Ausbildungszeit wird als Wartezeit gerechnet
  • Was beinhaltet der Motivationstest?
    Der Test beinhaltet keine fachspezifischen Fragen, er dauert 30 Min und besteht aus einem zweiteiligen computerbasierenden Test, der aus einem Fragebogen zu Persönlichkeitsmerkmalen und  zu Interessen und Neigungen besteht.
    Es handelt sich um keinen Wissens- oder Intelligenztest
  • Sind Praktika vor dem Studium erforderlich?
    Nein, Nachweise von Praktika sind nicht erforderlich und werden auch nicht als Auswahlkriterium berücksichtigt.
  • Pflichtpraktika sind erst während des Studiums, gemäß Prüfungs- und Studienordnung, zu absolvieren
  • Sind für ein Zweitstudium besondere Studienbeiträge zu zahlen?
    Bis zum Erreichen der Regelstudienzeit plus der 4 Toleranzsemester (= 15 Hochschulsemester) gibt es keine gesonderten Regelungen. Allerdings werden die vorher eingeschriebenen Hochschulsemester in die Berechnung einbezogen
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