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Die Tierärztliche Ausbildung

Die Tierärztliche Ausbildung ist geregelt in der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TappV) - BGBl. 2006, Teil I, Nr. 38

Die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre und sechs Monate (11 Semester) gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 TAppV

Das Studium setzt sich zusammen aus:

  • einem wissenschaftlich-theoretischen Studienteil von vier Jahren an einer Universität und
  • einem praktischen Studienteil
    • 150 Stunden in mind. 4 Wochen in einer kurativen Praxis oder in einer Tierklinik
    • 75 Stunden in mind. 2 Wochen in der Hygienekontrolle und Lebensmitteüberwachung und -untersuchung
    • 100 Stunden in mind. 3 Wochen in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
    • 75 Stunden in mind. 2 Wochen im öffentlichen Veterinärwesen
    • 700 Stunden in mind. 16 Wochen in einer kurativen Praxis, Klinik oder als Wahlpraktikum

  • 9. und 10. Semester als "Praktisches Jahr" u.a. mit Klinischer Ausbildung über 10 Wochen
  • 11. Semester als Examenssemester

Die tierärztliche Ausbildung umfasst folgende Prüfungen:

  • die Tierärztliche Vorprüfung
    Vorphysikum = naturwissenschaftlicher Abschnitt und
    Physikum      = anatomisch-physiologischer Abschnitt
  • die Tierärztliche Prüfung
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