Das Studium der Tiermedizin ist ein bundesweit zulassungsbeschränkter
Studiengang, der Antrag auf Zulassung ist ausschließlich bei der
Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
zu stellen.
Die Vergabe erfolgt immer nur zu einem Winterstudienhalbjahr
Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung
gemäß § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG):
Bei Abschlüssen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, ist ein Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde erforderlich sowie der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (z.B. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF-Niveaustufe 4) oder die Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Institutes.
Die abzulegenden Prüfungen des Studiums werden nach den Vorschriften der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TappV) vom 26. Juli 2006 (BGBl. 2006 Teil I, Nr. 38) durchgeführt
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Dezernat Studentische und Akademische Angelegenheiten
Bünteweg 2
30559 Hannover
Mo, Do und Fr 10.00-12.00 Uhr
Di 13.00-16.00 Uhr
oder nach Absprache