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Studium der Veterinärmedizin

Das Studium der Tiermedizin ist ein bundesweit zulassungsbeschränkter
Studiengang, der Antrag auf Zulassung ist ausschließlich bei der

                                    Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)

zu stellen.

Die Vergabe erfolgt immer nur zu einem Winterstudienhalbjahr

 

Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung
gemäß § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG):

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachbezogener Hochschulzugang (Immaturenprüfung)
  • Hochschulzugang aufgrund beruflicher Vorbildung
    - Meister/in
    - Staatlich geprüfte/r Techniker/in
    - Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in

    - Abschluss einer dreijährigen Ausbildung und anschließender mind. dreijährigen
      Berufstätigkeit
    in einem dem Studiengang fachlich nahestehenden Beruf.
      Hierfür ist zunächst ein formloser Antrag auf Feststellung der Einschlägigkeit und
      Festlegung der Durchschnittsnote an unsere Hochschule zu richten
      (Anschrift siehe rechts)
      Dem Antrag sind beizufügen:
      - Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung mit Durchschnittsnote (begl. Kopie)
      - Nachweis der mind. dreijährigen Berufstätigkeit
    Nach positiver Entscheidung ist der Antrag auf Zulassung zum Studium bis spätestens 31.05. bzw. 15.07. d. J., bei der Stiftung für Hochschulzulassung zu stellen

Bei Abschlüssen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, ist ein Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde erforderlich sowie der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (z.B. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF-Niveaustufe 4) oder die Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Institutes.

 

Die abzulegenden Prüfungen des Studiums werden nach den Vorschriften der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TappV) vom 26. Juli 2006 (BGBl. 2006 Teil I, Nr. 38) durchgeführt

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