
Am 01.01.2011 ist in Niedersachsen das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft getreten.
Das Gesetz modernisiert und verbessert die Bestimmungen des 16 Jahre alten Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes vom 15.6.1994.
Es gibt einige wesentliche Neuerungen, die hier kurz dargestellt werden:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Der Gleichstellungsplan wird von der Kommission für Gleichstellung auf Grundlage aktueller Personalstatistiken erstellt und fortgeschrieben. Es werden hier Maßnahmen zur tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern festgelegt.
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Im Merkblatt wird anhand von Hinweisen, Anwendungsmöglichkeiten und Beispielen dargestellt, welche Möglichkeiten der Personenbezeichnung die deutsche Sprache bietet, wenn maskuline Personenbezeichnungen als Oberbegriff für männliche und weibliche Personen vermieden werden sollen.
Herausgeber des Arbeitshandbuchs ist das Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik (BBB); die Broschüre liegt hier in der 2. Auflage (2002) vor und ist ausschließlich online verfügbar.