Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Hochschule bei ihrer Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern umzusetzen.
Das bedeutet im einzelnen:
- Beratende Mitwirkung bei Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren sowie bei anderen Personalentscheidungen
- Teilnahme an Sitzungen von Gremien und Kollegialorganen
- Beratung und Unterstützung der Hochschulangehörigen
- Umsetzung von Förderprogrammen bzw. -maßnahmen
- Initiierung von Fort- und Weiterbildungsangeboten
- Beratende Mitwirkung bei der Erarbeitung von Frauenförderrichtlinien sowie Evaluierung und Umsetzung eines Gleichstellungsplans in Zusammenarbeit mit der Kommission für Gleichstellung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kooperation mit Gleichstellungsbeauftragten anderer Hochschulen, Frauenprojekten und -initiativen
- Teilnahme an Landes- und Bundeskonferenzen sowie den Arbeitskreisen der Hochschulfrauenbeauftragten.