Hobby- und Rassegeflügel

Spezielle Leistungen für Hobby- und Rassegeflügel

Zusätzlich zu dem allgemeinen Leistungsspektrum bieten wir Folgendes an:

  • Impfungen gegen die Newcastle-Krankheit (Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Newcastle-Impfung nach §7 Geflügelpestverordnung 2005 um eine Pflichtimpfung in Deutschland für Hühner und Puten handelt)
  • Impfung gegen die Mareksche Krankheit und Kokzidiose am 1. Lebenstag (Impftermine im Frühjahr werden rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben)
  • Beratung, Diagnostik und Therapie bei Erkrankungen des Hobby- und Rassegeflügels
  • Wir empfehlen, Tiere in Freilandhaltungen regelmäßig mit Sammelkotproben auf Parasiten untersuchen zu lassen. Hinweise zur Probennahme finden sie hier.
  • Wir bieten eine Untersuchung von Sammelkotproben auf Salmonellen an (diese Erreger können Magen-Darmerkrankungen beim Menschen verursachen)

Weitere Informationen

  • Unabhängig von der Bestandsgröße müssen Geflügelhalter ihre Haltung nach §26 der Viehverkehrsverordnung bei der zuständigen Behörde anmelden
  • Weiterhin besteht für Geflügel (außer Tauben) nach §20 des Tiergesundheitsgesetz eine Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes
  • Bitte lassen Sie sich immer die Impfdaten von zugekauften Tiere geben
  • Züchtern und anderen Haltern mit größeren Tierzahlen empfehlen wir, nach einem Zukauf die Tiere immer erst für mehrere Wochen in Quarantäne zu halten, bevor sie in die bestehende Tiergruppe eingegliedert werden