
Info: "Belehrung nach Infektionsschutzgesetz"
Hygiene- und Lebensmitteluntersuchungspraktikum
Nach EU-Recht zugelassene Schlachthöfe für Praktika nach TAppV
Bitte informieren Sie sich vor Antritt eines Praktikums, ob Sie eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz benötigen.
In vielen Schlachthöfen wird sie nicht verlangt.
Lehrkatalog für die lebensmittelhygienischen Fächer mit Lernzielen
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