Bewerbung zum Studium Tiermedizin

Demonstrationshalle der Rinderklinik

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt online über hochschulstart.de. Nach der Datenübermittlung der Online-Bewerbung an hochschulstart.de müssen Sie bitte das Antragsformular noch einmal ausdrucken und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an hochschulstart.de, 44128 Dortmund senden.

Erst dann ist der Zulassungsantrag vollständig und entscheidungsfähig. Für die Bearbeitung Ihres Antrages müssen Sie bitte alle eventuellen Belege (Berufsausbildung, Wettbewerbe etc.) in amtlich beglaubigter Kopie beilegen. Schicken Sie keine Originale, da der Antrag nach der Bearbeitung vernichtet wird.

Bitte keine Unterlagen zusätzlich an die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover schicken!

Ausländische Bewerber aus nicht EU-Staaten bitte nicht über Hochschulstart, sonder auf der folgenden Seite bewerben:

Ausländische Bewerber (kein EU-Staat) Bewerbung zum 1. Semester

Hochschulzugangsberechtigung / Zugangsvoraussetzung

Das Studium der Tiermedizin ist ein bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengang.

Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG):

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachbezogener Hochschulzugang (Immaturenprüfung)
  • Hochschulzugang aufgrund beruflicher Vorbildung:
    • Meister/in
    • Staatlich geprüfte/r Techniker/in
    • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in
    • Fachschulabschluss entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen” der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 (Nds.MBl. 2010 S.516)
    Mit dem Nachweis der bis hier genannten Abschlüsse erfolgt die Bewerbung direkt unter www.hochschulstart.de.
    • nach Abschluss einer dreijährigen anerkannten Ausbildung einem dem Studiengang Tiermedizin fachlich nahestehenden Beruf (z. B. Landwirt/in; Tierpfleger/in, Tierwirt/in, TMF, VMTA, MTA, siehe Liste) und anschließender mindestens dreijährigen Berufstätigkeit in dem erlernten Beruf.
      Mit dem Nachweis einer Ausbildung und anschließender Berufstätigkeit ist  vor der Bewerbung bei hochschulstart.de zunächst ein formloser Antrag auf Feststellung der Einschlägigkeit und Festlegung der Durchschnittsnote an unsere Hochschule zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:
      • Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung mit Durchschnittsnote (beglaubigte Kopie)
      • Nachweis der mindestens dreijährigen Berufstätigkeit vom Arbeitgeber/der Arbeitgeber

Nach positiver Entscheidung ist der Antrag auf Zulassung zum Studium bis spätestens 31.05. bzw. 15.07. d. J., bei der Stiftung für Hochschulzulassung zu stellen.

Bei Schulabschlüssen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, bitte vorab die Voraussetzungen für den Hochschulzugang zum Studium der Tiermedizin in Deutschland prüfen. Diese sind in der Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter http://anabin.kmk.org eingestellt.
Außerdem ist der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (z.B. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2), Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF-Niveaustufe 4) oder C 1-Prüfung des Goethe-Instituts spätestens zum Zeitpunkt einer evtl. Einschreibung erforderlich.

Lateinkenntnisse sind keine Voraussetzung zum Studium der Tiermedizin.

Die abzulegenden Prüfungen des Studiums werden nach den Vorschriften der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TappV) vom 26. Juli 2006 (BGBl. 2006 Teil I, Nr. 38) durchgeführt.

Zulassung zum 1. Semester

Deutsche Studienbewerber, ausländische Studienbewerber aus Mitgliedstaaten der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie ausländische und staatenlose Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (sog. Bildungsinländer), müssen sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) im Online-Verfahren unter www.hochschulstart.de bewerben. Die Vergabe erfolgt immer nur zum Winterstudienhalbjahr.

Für die Antragstellung gelten folgende Ausschlussfristen:

  • bis 31. Mai d.J. für Bewerber, die den Hochschulzugang (Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss) bis 16. Januar des Antragsjahres erworben haben
  • bis 15. Juli d.J. für Bewerber, die den Hochschulzugang (Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss) nach dem 16. Januar bis 15. Juli d. J. erworben haben

Infos zum Medizinertest (TMS)

Seit dem Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2020/2021 hat sich das Auswahlverfahren für den Studiengang Tiermedizin geändert.

Unter anderem wurde als Kriterium der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) eingeführt. Dieser Test muss vor der Bewerbung zum Studiengang durchgeführt. Das erzielte Testergebnis hat dauerhaft Gültigkeit.

Der nächste TMS-Durchgang:

- der Frühjahrs-TMS findet im Mai 2024 statt, es werden zwei Termine zur Auswahl stehen: Sa. 11. Mai 2024 und So. 12. Mai 2024

- der Herbst-TMS findet im November 2024 statt, es werden zwei Termine zur Auswahl stehen: Sa. 02. November 2024 und So. 03. November 2024

Der TMS kann einmal wiederholt werden. Alle, die am TMS zum ersten Mal teilnehmen, können sich, wenn sie dies wollen, innerhalb eines Jahres ein zweites Mal zum TMS anmelden (eine spätere erneute Anmeldung für eine Testwiederholung ist ausgeschlossen). Eine Ausnahme gilt für Teilnehmer/innen, die bereits in früheren Jahren am TMS teilgenommen haben (TMS vor Mai 2022): diese haben während einer zweijährigen Übergangsphase die Möglichkeit, den TMS einmalig zu wiederholen (Anmeldung in Phase 3). Die Übergangsphase für „Alt-TMS‘ler/innen“ gilt bis einschließlich TMS-Herbst-Durchgang 2023.

Der Anmeldezeitraum kann dem folgenden Link entnommen werden. Eine Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt ist dann nicht mehr möglich!

Die Anmeldung zum Test erfolgt ausschließlich online und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für den Test beträgt voraussichtlich 100,- € und muss nach der Anmeldung auf das Konto der Uniklinik Heidelberg eingegangen sein. Infos dazu finden Sie hier

Hier geht's zur Testanmeldung

Achtung! Bitte drucken Sie Ihr Testergebnis aus und bewahren Sie es sorgfältig auf, da es nur eine begrenzte Zeit in Ihrem Account zur Verfügung steht – Löschung aller Accounts jeweils am 1. Oktober (Frühjahrs-TMS) bzw. 1. April (Herbst-TMS).

Die Testteilnahme ist freiwillig. Der Test ist somit keine Pflicht. Wenn Sie ihn nicht nicht gemacht haben, können Sie sich trotzdem für das Studium der Tiermedizin bewerben. Allerdings sind die Chancen auf einen Studienplatz ohne TMS geringer als mit Test.

Weitere Infos finden Sie in den FAQ der Uniklinik Heidelberg

 

Vergabe von Studienplätzen

Die Vergabe von Studienplätzen über hochschulstart.de findet in mehreren Schritten statt.

2% aller zu verteilenden Studienplätze sind für außergewöhnliche Härtefälle reserviert. Ob eine besondere Ausnahmesituation bei Ihnen vorliegt, können Sie anhand der Beispiele auf der Homepage von hochschulstart.de einschätzen.
3% aller zu verteilenden Studienplätze sind für ZweitstudienbewerberInnen reserviert. Informationen zum Zweitstudium finden Sie hier

Die übrigen Studienplätze werden im Allgemeinen Auswahlverfahren vergeben.

Abiturbestenquote (30% der Plätze)

Die erste Hauptquote ist die Abiturbestenquote.

30 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden über sie vergeben. Die im Abiturergebnis ausgewiesene Punktzahl ist hier das Auswahlkriterium. Nachrangige Kriterien sind Dienst und Los. Da es aber je nach Bundesland Unterschiede bei den Abiturnoten gibt, werden zuerst 16 Landesquoten gebildet. Pro Bundesland eine Quote. Wenn Sie z.B. in Hessen Ihr Abitur gemacht haben, werden Sie mit allen anderen hessischen Abiturienten auf der Landesliste für Hessen geführt. Die Rangfolge der Bewerber auf den einzelnen Listen wird nach den Kriterien Punktzahl, Dienst und Los erstellt.

Nachdem die 16 Landeslisten erstellt wurden, werden diese zu einer Bundesliste für ganz Deutschland zusammengeführt. Dadurch erhält jeder Bewerber auf der Bundesliste eine eindeutige Positionszahl. Anhand dieser werden Sie an den von Ihnen gewählten Hochschulen auf einem bestimmten Rangplatz eingeordnet. Welche Studienorte Sie bei Ihrer Bewerbung gewählt haben, spielt für den Rangplatz keine Rolle. Die Studienplätze werden dann anhand der Ranglisten-Positionen an die Bewerber vergeben.

Auswahlverfahren der Hochschule (60% der Plätze)

Zusätzliche Eignungsquote (10% der Plätze)

Für die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover gelten folgende Kriterien für die zusätzliche Eignungsquote (zu erreichen sind max. 100 Punkte):

Die Verteilung der Punkte im Rahmen der ZEQ wird ab dem Jahr 2022 wie folgt geregelt (PDF)

Losverfahren

Die nach dem koordiniertem Nachrückverfahren nicht besetzten Studienplätze werden ca. Mitte/Ende Oktober d. J., unabhängig von den vorab beschriebenen Verfahren, von unserer Hochschule im Losverfahren vergeben.

Die Teilnahme am Losverfahren ist durch das Einsenden einer Postkarte in der Zeit vom 15. September bis 15. Oktober d.J. zu beantragen. Vorher gesandte Anträge werden nicht berücksichtigt. Auf der Karte bitte die vollständigen Absenderdaten mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben. Ansonsten sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Die Postkarte senden Sie bitte an folgende Anschrift:

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Studierendensekretariat
Bünteweg 2
30559 Hannover

Ergebnis der Auslosung:
Nur wer über das Losverfahren einen Studienplatz erhält, wird benachrichtigt. Es werden keine Ablehnungen verschickt!