Lehrgänge zum staatlich geprüften Hufbeschlagschmied nach der Hufbeschlagverordnung an der Lehrschmiede der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Die Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied ist im Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 19. April 2006 (BGBl. 2006 Teil I, S. 900) und der Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV) vom 15.12.2007 (BGBl. I S. 3205) geregelt.
Der Huf- und Klauenbeschlag darf nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden/Hufbeschlagschmiedinnen ausgeübt werden.
Der Einführungslehrgang soll grundsätzlich vor der Aufnahme einer praktischen Tätigkeit besucht werden. Der Lehrgang gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil mit einer Gesamtdauer von vier Wochen mit insgesamt 160 Stunden.
In unserem Hause werden Einführungslehrgänge jeweils in den Monaten Juni bis Juli eines jeden Jahres angeboten.
Die praktische Tätigkeit wird bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin über eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung abgeleistet. Der Arbeitgeber muss die staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin besitzen und seit mindestens drei Jahren nach der Anerkennung ein Hufbeschlaggewerbe betreiben. Die während der praktischen Tätigkeit erworbene berufliche Handlungsfähigkeit ist durch einen Tätigkeitsnachweis zu dokumentieren und durch Unterschrift des Arbeitgebers zu bestätigen.
Der Vorbereitungslehrgang kann an der Hufbeschlagschmiede der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover absolviert werden.
Der Lehrgang dauert mindestens 4 Monate. Der Lehrgang besteht aus einem praktischen Teil und einem theoretischen Teil.
Die anerkannte staatliche Hufbeschlagschmiede Hannover führt zweimal im Jahr solche
Lehrgänge durch, und zwar von Anfang Januar bis Mai (1. Lehrgang) und von August bis Dezember (2. Lehrgang).
Eine Anmeldung zur Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang an der Staatlichen Hufbeschlagschmiede Hannover kann während der Zeit der praktischen Tätigkeit erfolgen (der Großteil der praktischen Tätigkeit soll bereits abgeleistet sein). Der Antrag zur Teilnahme am Lehrgang muss schriftlich (formlos) erfolgen. Für die Dauer des Lehrganges ist eine Bestätigung über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse vorzulegen. Für die Teilnahme an diesen Vorbereitungslehrgängen wird eine Arbeitsprobe vorab verlangt, die in der Hufbeschlagschmiede der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover abgelegt werden muss. Der Termin für die Arbeitsprobe des 1. Lehrgangs ist im Oktober des vorangehenden Jahres, der Termin für den 2. Lehrgang im April desselben Jahres.
Die Gebühren betragen:
Für den Vorbereitungslehrgang ca. 3500 Euro
Für den Einführungslehrgang ca. 1000 Euro
Die Gebühren sind vor Beginn des Kurses fällig.
Lehrschmiede der
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Herr Carstensen
Frau Dr. Hellige
Bünteweg 9
30559 Hannover
0511 / 953 - 6550 (Herr Carstensen)
0511 / 953 – 6559 (Schmiede)
0511 / 953 – 6617 (Frau Dr. Hellige)
Email: maren.schulze@tiho-hannover.de